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Center-Parcs als Anbieter von Reiseleistungen

Den besonderen Bestimmungen des BGB für den Reisevertrag unterliegt als Vertragspartner eines Reisenden nur, wer Veranstalter einer Pauschalreise im Sinne der einschlägigen EU-Pauschalreisericht linie ist. Deutsche Gerichte haben bei der Entscheidung darüber, ob ein Veranstalter den deutschen Sonderregelungen zum Reiserecht unterliegt, die Bestimmungen dieser Richtlinie heranzuziehen.

Zum Veranstalter gemäß der besonderen reiserechtlichen Vorschriften wird danach, wer eine Pauschalreise anbietet. Darunter versteht die EU-Pauschalreiserichtlinie ein Unternehmen, das aus Beförderung, Unterbringung und sonstigen touristischen Angeboten ein Leistungspaket zu einem Gesamtpreis „schnürt“, das wenigstens zwei der drei vorgenannten Leistungen enthält. Zudem ist Voraussetzung, dass die Reise länger als 24 Stunden dauert oder zumindest eine Übernachtung einschließt.
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