Center-Parcs als Anbieter
von Reiseleistungen
Den besonderen Bestimmungen
des BGB für den Reisevertrag unterliegt als Vertragspartner eines
Reisenden nur, wer Veranstalter einer Pauschalreise im Sinne der einschlägigen
EU-Pauschalreisericht linie ist. Deutsche Gerichte haben bei der Entscheidung
darüber, ob ein Veranstalter den deutschen Sonderregelungen zum Reiserecht
unterliegt, die Bestimmungen dieser Richtlinie heranzuziehen.
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