Schadenersatz bei Bahnverspätung
Um
einer entsprechenden gesetzlichen Regelung zuvorzukommen, wird die Deutsche
Bahn AG zukünftig in Ihren AGB den Bahnreisenden ein einklagbares
Recht auf Schadenersatz einräumen. Dies soll jedoch nur im Fernverkehr
gelten; für den Nahverkehr konnte sich die Bahn zu dem Schritt nicht
entschließen. Bislang wurde Entschädigung nur aus Kulanzgründen
gewährt, da die Bahn aufgrund der Eisenbahnverordnung für Schäden,
die durch eine Verspätung entstehen, nicht haftbar zu machen ist.
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