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Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Die Versicherung tritt ein, wenn dem versicherten Reiseteilnehmer der Antritt oder die Fortsetzung einer Reise nicht zugemutet werden kann, weil er selbst oder ein naher Angehöriger einen schweren Unfall erleidet oder nicht vorhersehbar schwer erkrankt. Auch erhebliche Schäden am Eigentum des Versicherten infolge von Feuer, Naturkatastrophen oder vorsätzlichen Straftaten Dritter können die Reise unzumutbar machen.
Die Versicherung zahlt Rücktrittskosten und bei Reiseabbruch die Kosten, die durch die Rückreise zusätzlich entstehen.
Wichtig ist, dass der Versicherte die Versicherung unverzüglich informiert, wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, weil er sonst u.U. seine Ansprüche verliert.