Die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
Die Versicherung
tritt ein, wenn dem versicherten Reiseteilnehmer der Antritt oder die Fortsetzung
einer Reise nicht zugemutet werden kann, weil er selbst oder ein naher
Angehöriger einen schweren Unfall erleidet oder nicht vorhersehbar
schwer erkrankt. Auch erhebliche Schäden am Eigentum des Versicherten
infolge von Feuer, Naturkatastrophen oder vorsätzlichen Straftaten
Dritter können die Reise unzumutbar machen.
Die Versicherung zahlt Rücktrittskosten
und bei Reiseabbruch die Kosten, die durch die Rückreise zusätzlich
entstehen.
Wichtig ist, dass der Versicherte
die Versicherung unverzüglich informiert, wenn der Versicherungsfall
eingetreten ist, weil er sonst u.U. seine Ansprüche verliert.