Grundsätzlich ergeben sich für einen Reisenden zwei Konstellationen:
Man hat bereits eine Privathaftpflicht oder nicht, was eigentlich eher ein selten vorkommender Fall ist. Sinn einer Haftpflichtversicherung ist es, für Schäden, die das Eigentum Dritter oder Dritte selbst betreffen, zu haften. Ein solcher Schutz ist sehr wichtig, da gesetzliche Ansprüche sich im Schadensfall in schwindelerregende (Millionen-)Höhe türmen können.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.