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Hotelüberbuchung bei einer PauschalreiseWurde eine Pauschalreise gebucht, so kommt eine
Überbuchung des Fluges nur selten vor, da i.d.R. der Transport mit
Charterflügen sichergestellt wird. Wesentlich häufiger jedoch
kommt es vor, daß das gebuchte Hotel überbucht ist bzw. das
reservierte Kontingent des Veranstalters ausgereizt wurde. Kann nun die
gebuchte Unterkunft nicht bezogen werden, so ist dies zwar unerfreulich
- es liegt jedoch nicht immer auch ein Reisemangel vor, aufgrund dessen
der Reisepreis gemindert werden könnte.
Hiervon kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Ersatzunterkunft
nicht dem gebuchten Standard entspricht oder der Reisende gar an einen
gänzlich anderen Ort untergebracht wird. In der Rechtsprechung wurde
dem Reisenden vielfach auferlegt, zu beweisen, daß der Standard der
Ersatzunterkunft unter dem des gebuchten Hotels lag, wobei die Sterne-Klassifizierung
nicht immer ausreicht.
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