Wurde das Hotel selbst und nicht im Rahmen einer Individualreise gebucht, so hat der Reisende in Deutschland Glück: Der Hotelier ist bei einer Überbuchung voll schadenersatzpflichtig. Im Ausland gilt das jeweilige Landesrecht. Eine Geltendmachung von Schadensersatz dürfte im Ausland regelmäßig langwierig und kostenintensiv sein.