Wurde das Hotel
selbst und nicht im Rahmen einer Individualreise gebucht, so hat der Reisende
in Deutschland Glück: Der Hotelier ist bei einer Überbuchung
voll schadenersatzpflichtig. Im Ausland gilt das jeweilige Landesrecht.
Eine Geltendmachung von Schadensersatz dürfte im Ausland regelmäßig
langwierig und kostenintensiv sein.