Seit dem 17.2.2005 sind nun auch Charterflugkunden besser vor Überbuchungen geschützt. Bei Überbuchung des Flugzeuges oder einer Zubringermaschine liegt ein Reisemangel vor, und der Reisende kann Reisemängelansprüche geltend machen.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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