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Was ist, wenn ich verspätet von der Reise zurück komme?

Wenn die verspätete Rückkehr dem Veranstalter zugerechnet werden kann, liegt ein Reisemangel vor, der dem Reisenden die entsprechenden Rechte gegen den Veranstalter gibt.
Ist der Reisende Arbeitnehmer und wird der Erholungsurlaub durch die Verspätung überschritten, hat er für die Zeit der Verspätung grundsätzlich keine Gehaltsansprüche. Ist die Verspätung allerdings durch eine Erkrankung des Arbeitnehmers verursacht, besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung.
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