Was ist, wenn ich verspätet
von der Reise zurück komme?
Wenn die verspätete
Rückkehr dem Veranstalter zugerechnet werden kann, liegt ein Reisemangel
vor, der dem Reisenden die entsprechenden Rechte gegen den Veranstalter
gibt.
Ist der Reisende Arbeitnehmer
und wird der Erholungsurlaub durch die Verspätung überschritten,
hat er für die Zeit der Verspätung grundsätzlich keine Gehaltsansprüche.
Ist die Verspätung allerdings durch eine Erkrankung des Arbeitnehmers
verursacht, besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung.