|ANWALTONLINE| >> |TIPS VON A-Z| >> |SCHWIERIGKEITEN|
Unfall während des Urlaubs
Kommt es während einer Urlaubsreise zu einem Unfall des Reisenden, ohne daß der Reiseveranstalter dies zu verantworten hat, entstehen keine Ansprüche gegen den Veranstalter. Eine Haftung kommt beispielsweise dann nicht in Frage, wenn es sich um eine Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos handelt.
Etwaige Rückbeförderungskosten muß der Reisende selbst tragen. Der Reisepreis muß bezahlt werden abzüglich etwaiger Ersparnisse des Veranstalters bei vorzeitiger Beendigung der Reise. Dasselbe gilt, wenn ein Mitreisender

Username:
Passwort:
Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.

Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.

Passwort vergessen

ABO-SERVICE für Abonnenten