![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Lärm während der Reise - Reisemangel?Ein häufiger
Streitpunkt bei Reisemängeln
ist die Lärmbelastung am Urlaubsort. Besonders problematisch ist,
daß zum einen stark variierende Empfindlichkeiten seitens der Reisenden
existieren und zum anderen die Veranstalter
im Katalog
bereits auf etwaige Belastungen in blumiger
Sprache ("ungezwungene Atmosphäre", "Jugendliches Publikum", "Hotel
für Unternehmungslustige" etc.) hinweisen. Sind Erwartung und Realität
nicht in Einklang zu bringen, so müssen oft die Gerichte entscheiden. Die Beschreibung der Unterkunft ist bei der Beurteilung, ob es sich bei dem erduldeten Lärm wirklich um einen Reisemangel handelt, entscheidend. In einer Ferienanlage in "ruhiger Lage" muß beispielsweise kein bis 4 Uhr morgens andauernder Lärm aus Diskotheken hingenommen werden (Minderungsquote: 20%; OLG Köln - Az: 16 U 42/99). Auch ein von 4 Uhr bis 24 Uhr andauernder Flugbetrieb am neben dem Hotel liegenden Flughafen ist ohne entsprechenden Hinweis nicht hinzunehmen (LG Kleve - Az: 6 S 60/00). Wird bereits im Katalog vor Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |