Ein häufiger Streitpunkt bei Reisemängeln ist die Lärmbelastung am Urlaubsort. Besonders problematisch ist, daß zum einen stark variierende Empfindlichkeiten seitens der Reisenden existieren und zum anderen die Veranstalter im Katalog bereits auf etwaige Belastungen in blumiger Sprache ("ungezwungene Atmosphäre", "Jugendliches Publikum", "Hotel für Unternehmungslustige" etc.) hinweisen. Sind Erwartung und Realität nicht in Einklang zu bringen, so müssen oft die Gerichte entscheiden.
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