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Lärm während der Reise - Reisemangel?

Ein häufiger Streitpunkt bei Reisemängeln ist die Lärmbelastung am Urlaubsort. Besonders problematisch ist, daß zum einen stark variierende Empfindlichkeiten seitens der Reisenden existieren und zum anderen die Veranstalter im Katalog bereits auf etwaige Belastungen in blumiger Sprache ("ungezwungene Atmosphäre", "Jugendliches Publikum", "Hotel für Unternehmungslustige" etc.) hinweisen. Sind Erwartung und Realität nicht in Einklang zu bringen, so müssen oft die Gerichte entscheiden.
Die Beschreibung der Unterkunft ist bei der Beurteilung, ob es sich bei dem erduldeten Lärm wirklich um einen Reisemangel handelt, entscheidend. In einer Ferienanlage in "ruhiger Lage" muß beispielsweise kein bis 4 Uhr morgens andauernder Lärm aus Diskotheken hingenommen werden (Minderungsquote: 20%; OLG Köln - Az: 16 U 42/99). Auch ein von 4 Uhr bis 24 Uhr andauernder Flugbetrieb am neben dem Hotel liegenden Flughafen ist ohne entsprechenden Hinweis nicht hinzunehmen (LG Kleve - Az: 6 S 60/00). Wird bereits im Katalog vor
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