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HotelmängelGrundsätzlich
gelten auch für Hotelmängel die gleichen Voraussetzungen wie
für alle anderen Reisemängel.
Werden also vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht eingehalten, so
liegt ein Reisemangel vor, wenn hierdurch der vertraglich vorausgesetzte
Nutzen gemindert oder aufgehoben wird. Ein besonders häufig auftretender
Punkt sind Mängel des gebuchten Hotels oder der gebuchten Anlage.
Hier besteht ein besonders großer Subjektivitätsfaktor, da der
Reisende oft mit konkreten Erwartungen anreist.
Doch auch in diesem Bereich
gibt es ganz unzweifelhafte Mängel. Erhält der Reisende beispielsweise
eine andere Hotel- (AG Düsseldorf - Az: 25 C 11961/96; Hotel statt
Club) oder Zimmerkategorie (AG Bad Homburg - Az: 2 C 2432/96-19) als die
vereinbarte, so kann man ohne weiteres von einem Reisemangel ausgehen.
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