Grundsätzlich gelten auch für Hotelmängel die gleichen Voraussetzungen wie für alle anderen Reisemängel. Werden also vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht eingehalten, so liegt ein Reisemangel vor, wenn hierdurch der vertraglich vorausgesetzte Nutzen gemindert oder aufgehoben wird. Ein besonders häufig auftretender Punkt sind Mängel des gebuchten Hotels oder der gebuchten Anlage. Hier besteht ein besonders großer Subjektivitätsfaktor, da der Reisende oft mit konkreten Erwartungen anreist.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.