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Hotelmängel

Grundsätzlich gelten auch für Hotelmängel die gleichen Voraussetzungen wie für alle anderen Reisemängel. Werden also vertraglich zugesicherte Eigenschaften nicht eingehalten, so liegt ein Reisemangel vor, wenn hierdurch der vertraglich vorausgesetzte Nutzen gemindert oder aufgehoben wird. Ein besonders häufig auftretender Punkt sind Mängel des gebuchten Hotels oder der gebuchten Anlage. Hier besteht ein besonders großer Subjektivitätsfaktor, da der Reisende oft mit konkreten Erwartungen anreist.

Doch auch in diesem Bereich gibt es ganz unzweifelhafte Mängel. Erhält der Reisende beispielsweise eine andere Hotel- (AG Düsseldorf - Az: 25 C 11961/96; Hotel statt Club) oder Zimmerkategorie (AG Bad Homburg - Az: 2 C 2432/96-19) als die vereinbarte, so kann man ohne weiteres von einem Reisemangel ausgehen.

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