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Was ist, wenn die Reise wegen höherer Gewalt abgebrochen werden muss?

Muss die Reise wegen höherer Gewalt abgebrochen werden, können sowohl der Reisende als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen (§ 651j BGB). Voraussetzungen und rechtliche Folgen sind dieselben wie bei einer entsprechenden Kündigung vor Reisebeginn (vgl. Was ist, wenn die Reise wegen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden kann?)
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