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Was ist, wenn die Reise wegen höherer Gewalt abgebrochen werden muss?Muss die Reise wegen
höherer Gewalt abgebrochen werden, können sowohl der Reisende
als auch der Veranstalter den Reisevertrag kündigen (§
651j BGB). Voraussetzungen und rechtliche Folgen sind dieselben wie
bei einer entsprechenden Kündigung vor Reisebeginn (vgl. Was ist, wenn die Reise wegen höherer Gewalt nicht durchgeführt
werden kann?)
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