Wird das Gepäck von Reisenden im Hotel aufgrund höherer Gewalt zerstört oder beschädigt (z.B. Brand), so ist der Veranstalter einer Pauschalreise nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Ansprechpartner ist der Hotelier. Dies gilt auch bei Individualreisenden. Kommt es zum Streit, so gilt das Landesrecht des Hotels, ein etwaiger Prozeß findet also ggf. im Ausland statt.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.