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Gepäckverlust oder -beschädigung im HotelWird das Gepäck
von Reisenden im Hotel aufgrund höherer Gewalt zerstört oder
beschädigt (z.B. Brand), so ist der Veranstalter einer Pauschalreise
nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Ansprechpartner ist der
Hotelier. Dies gilt auch bei Individualreisenden. Kommt es zum Streit,
so gilt das Landesrecht des Hotels, ein etwaiger Prozeß findet also
ggf. im Ausland statt.
Ein Anspruch gegen den Veranstalter kommt nur bei Pauschaltouristen in Frage, wenn der Reiseveranstalter mit dem Hotel einen Leistungsträgervertrag hat und der Gepäckverlust auf einem Reisemangel beruht, den der Reiseveranstalter oder ein vom ihm eingesetzter Leistungserbringer verschuldet hat. So kann etwa eine Verpflichtung Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |