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Wann verjähren meine Ansprüche?Die Ansprüche
des Reisenden gegen den Reiseveranstalter wegen Minderung oder Rückzahlung
des Reisepreises oder auf Schadensersatz verjähren nach Ablauf von
2 Jahren nach dem planmäßigen Reiseende (§
651g Abs.2 BGB). (Zur Fristberechnung vgl. "Innerhalb
welcher Zeit müssen die Ansprüche beim Veranstalter gemeldet
werden?")
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