Die Ansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter wegen Minderung oder Rückzahlung des Reisepreises oder auf Schadensersatz verjähren nach Ablauf von 2 Jahren nach dem planmäßigen Reiseende (§ 651g Abs.2 BGB). (Zur Fristberechnung vgl. "Innerhalb welcher Zeit müssen die Ansprüche beim Veranstalter gemeldet werden?")