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Wann verjähren meine Ansprüche?

Die Ansprüche des Reisenden gegen den Reiseveranstalter wegen Minderung oder Rückzahlung des Reisepreises oder auf Schadensersatz verjähren nach Ablauf von 2 Jahren nach dem planmäßigen Reiseende (§ 651g Abs.2 BGB). (Zur Fristberechnung vgl. "Innerhalb welcher Zeit müssen die Ansprüche beim Veranstalter gemeldet werden?")
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