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Welche Ansprüche habe ich gegen den Veranstalter, wenn die Reise mangelhaft ist?Je nach Vorliegen
der gesetzlichen Voraussetzunen kann der Reisende, wenn der Mangel vom
Veranstalter nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt wird, selbst für die Mängelbeseitigung
sorgen, den Reisevertrag kündigen, den Reisepreis mindern oder vom
Veranstalter Schadensersatz verlangen.
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