Ansprüche gegen den Veranstalter, wenn die Reise mangelhaft ist

Reiserecht

Je nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kann der Reisende, wenn der Mangel vom Veranstalter nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt wird, selbst für die Mängelbeseitigung sorgen, den Reisevertrag kündigen, den Reisepreis mindern oder vom Veranstalter Schadensersatz verlangen.

Letzte Änderung: 23.10.2018

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