Je nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzunen kann der Reisende, wenn der Mangel vom Veranstalter nicht oder nicht rechtzeitig beseitigt wird,* exclusiv für AnwaltOnline - Direkt Abonnenten
selbst für die Mängelbeseitigung sorgen, den Reisevertrag kündigen, den Reisepreis mindern oder vom Veranstalter Schadensersatz verlangen.