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Sparreisen
Bei Sparreisen sind im Zeitpunkt der Buchung nur Zielgebiet und Hotelkategorie bekannt, nicht jedoch das konkrete Hotel. Dieses kann der Veranstalter bis zur Ankunft des Reisenden im Zielgebiet bestimmen; Zielgebiet (einschließlich zugesagter Besonderheiten wie Skigebiet oder Strandnähe) und Kategorie (Zahl der Hotelsterne) müssen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Zu einem Umzug während des Aufenthalts ist der Reisende ohne entsprechende Vereinbarung nicht verpflichtet. Ansonsten gelten alle Vorschriften des Reiserechts ohne Einschränkungen.