Sparreisen
Bei Sparreisen sind
im Zeitpunkt der Buchung nur Zielgebiet und Hotelkategorie bekannt, nicht
jedoch das konkrete Hotel. Dieses kann der Veranstalter
bis zur Ankunft des Reisenden im Zielgebiet bestimmen; Zielgebiet (einschließlich
zugesagter Besonderheiten wie Skigebiet oder Strandnähe) und Kategorie
(Zahl der Hotelsterne)
müssen den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen. Zu einem Umzug
während des Aufenthalts ist der Reisende ohne entsprechende Vereinbarung
nicht verpflichtet. Ansonsten gelten alle Vorschriften des Reiserechts
ohne Einschränkungen.