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Was muss ich bei der Zahlung des Reisepreises beachten?Der Reisepreis
muss im Reisevertrag,
im Prospekt
und in der Reisebestätigung
grundsätzlich als Endpreis, also einschließlich obligatorischer
Nebenkosten und der Mehrwertsteuer in EURO angegeben werden. Die Angabe
von bloßen Circa - Preisen ist nicht erlaubt. Gesonderte Vermittlungsgebühren
dürfen nur verlangt werden, wenn die Buchung über ein vom Veranstalter
unabhängiges Reisebüro
vorgenommen wird.
Häufig werden Flughafengebühren gesondert verlangt; dies ist in der Regel ebenfalls unzulässig. Ausnahme: "Ein "tagesaktuelles Preissystem", bei dem sich der Reiseveranstalter im Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge i.H.v. bis zu 50 EUR für jede Flugstrecke vorbehält, verstößt nicht gegen geltendes Preisrecht. BGH Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 23/08". Genau bestimmt sein müssen ferner die Höhe einer etwaigen Anzahlung und Höhe sowie Fälligkeit der Restzahlung. |