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Vereinzelte Terroranschläge und TerrorgefahrKommt es zu einzelnen
Terroranschlägen am Reiseziel und besteht weiterhin die Gefahr, daß
weitere Anschlägen erfolgen werden, wandelt sich die Vorfreude auf
eine Reise schnell in Angst. Die wenigsten möchten in diesem Fall
die gebuchte Reise
noch antreten. Viele Reiseveranstalter
bieten dann kostenlose Umbuchungen oder gar Stornierungen an.
Tut dies
der Reiseveranstalter nicht, so kann in Erwägung gezogen werden, von
der Reise aufgrund höherer
Gewalt zurückzutreten. Die Möglichkeit des Rücktritts
wegen höherer Gewalt richtet sich nach §
651j BGB. Zu der Frage, inwieweit eine Bedrohung durch Terroristen
als höhere Gewalt anzusehen ist, gibt es detaillierte Rechtsprechung
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