Mit dem Sicherungsschein weist der Reiseveranstalter dem Reisenden gegenüber nach, daß die Kundengelder für den Fall sicher sind, daß aufgrund einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder aber Rückreisekosten entstehen. Jeder Reiseveranstalter muß diese Absicherung mit einem Sicherungsschein,Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.
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