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Sicherungsschein

Mit dem Sicherungsschein weist der Reiseveranstalter dem Reisenden gegenüber nach, daß die Kundengelder für den Fall sicher sind, daß aufgrund einer etwaigen Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters Reiseleistungen ausfallen oder aber Rückreisekosten entstehen. Jeder Reiseveranstalter muß diese Absicherung mit einem Sicherungsschein, der dem Reisenden ausgehändigt werden muß, nachweisen. Die Aushändigung muß dann erfolgen, wenn eine Anzahlung oder Restzahlung für Reiseleistungen entgegengenommen oder gefordert wird.

Grundsätzlich ist immer ein Originalsicherungsschein auszuhändigen - auch bei Last-Minute-Reisen. Kopien oder Faxe sichern im Ernstfall keine Ansprüche, da diese nicht gültig sind.
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