Eine Änderung des Abflugtermins bei Pauschalreisen (nicht zu verwechseln mit nicht geplanten Abflugverspätungen!) ist heutzutage eher die Regel als eine Ausnahme. Die Änderungen schwanken zwischen wenigen Stunden und gut einem Tag. Zwar ist der Reiseveranstalter verpflichtet den Reisevertrag einzuhalten; in seinen AGB behält er sich jedoch regelmäßig das Recht der einseitigen Änderung vor. Diese Änderungen können dann zulässig sein, wenn sie dem Reisenden auch zumutbar sind. Erforderlich ist immer, daß es sich um einen Reisevertrag im Sinne des Reiserechts handelt. Dies ist dann der Fall, wenn der Flug Bestandteil einer gebuchten Pauschalreise ist.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.