Kann der Reisende den Reisevertrag
nachträglich ändern?
Bis zum Beginn der
Reise kann der Reisende verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in
die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter
braucht sich darauf nicht einzulassen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt, weil er z.B. nicht tropentauglich ist, bei einer Bergtour
die vorausgesetzte Erfahrung als Bergsteiger nicht besitzt. Der Reiseveranstalter
braucht auch keinen Teilnehmer zu akzeptieren, wenn dessen Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen - z.B. Pass- und Visabestimmungen
- entgegen stehen.
Tritt ein neuer Teilnehmer
in den Reisevertrag ein, so kann der Veranstalter den Reisepreis und etwaige
Mehrkosten der Vertragsübertragung nach seiner Wahl vom alten oder
vom neuen Teilnehmer verlangen (§
651b BGB).