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Kann der Reisende den Reisevertrag nachträglich ändern?
Bis zum Beginn der Reise kann der Reisende verlangen, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter braucht sich darauf nicht einzulassen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, weil er z.B. nicht tropentauglich ist, bei einer Bergtour die vorausgesetzte Erfahrung als Bergsteiger nicht besitzt. Der Reiseveranstalter braucht auch keinen Teilnehmer zu akzeptieren, wenn dessen Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen - z.B. Pass- und Visabestimmungen - entgegen stehen.
Tritt ein neuer Teilnehmer in den Reisevertrag ein, so kann der Veranstalter den Reisepreis und etwaige Mehrkosten der Vertragsübertragung nach seiner Wahl vom alten oder vom neuen Teilnehmer verlangen (§ 651b BGB).