AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Mindestinformationen vor Reisebeginn

  • Über Abfahrts- und Ankunftszeiten, Orte von Zwischenstationen und Anschlussverbindungen
  • Etwaige Platznummern (z.B. in Flugzeug oder Zug)
  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Vertretung des Reiseveranstalters am Zielort. Wenn nicht vorhanden, örtliche Stellen, die Hilfe leisten können. Wenn auch das nicht möglich ist, eine Notrufnummer, unter der der Veranstalter erreichbar ist.
  • Bei Auslandsreisen  Minderjähriger muss die bei der Buchung angegebene Person unterrichtet werden, wie eine unmittelbare Verbindung mit dem Kind am Aufenthaltsort hergestellt werden kann.
Die vorstehenden Informationen können auch bereits im Prospekt oder in der Reisebestätigung enthalten sein und müssen dann nicht wiederholt werden.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Reiserecht  | Nach Oben