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HotelreservierungHotelzimmer werden immer öfter reserviert
und dann nicht genutzt. Hier stellt sich dann die Frage ob und welcher
Höhe das Hotel Forderungen an den Reservierer stellen darf. Ebenso
kommt es vor, dass ein Zimmer wegen Überbuchung gar nicht zur Verfügung
steht. Auch hier die Frage, was zu tun ist.
Zunächst einmal gilt, dass eine getätigte Reservierung für ein Hotelzimmer immer verbindlich ist. Ob die Reservierung mündlich, schriftlich, per Email, SMS oder sonstwie erfolgte ist unerheblich. Nur dann wenn ausdrücklich eine unverbindliche Reservierung vereinbart wurde ist diese auch nicht verbindlich. Damit ein solch unverbindliche Reservierung auch beweisbar ist, sollte diese sinnvollerweise ausschließlich in Schriftform erfolgen (Fax, Brief, Email). Rechtlich gesehen beinhaltet eine Reservierung die Verpflichtung des Hoteliers, das fragliche Zimmer im vereinbarten Zeitraum für den Reservierenden bereitzuhalten, der Reservierende muss für den Zeitraum den Übernachtungspreis bezahlen. Im Falle einer Überbuchung ist die Sachlage klar: Kann das Zimmer nicht zur Verfügung gestellt werden, so ist das Hotel zum Schadenersatz verpflichtet. Sollten nun Mehrkosten entstehen, so können diese ebenfalls vom Hotel verlangt werden. Dies betrifft u.a. die Kosten für ein Taxi und die Mehrkosten für ein anderes Zimmer. Aus diesem Grunde erfolgen in der Praxis in solchen Fällen sogen. "upgrades" - der Gast bleibt im Hotel und für die Nutzung eines andernfalls leeren Zimmers entstehen dem Hotel i.a. weniger Kosten. Bei der Stornierung einer Reservierung dürfte die erste Überraschung sein, dass diese gar nicht so einfach möglich ist, da die Reservierung verbindlich ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Es kommt also grundsätzlich ein Hotelaufnahmevertrag zur Stande. Der Reservierende ist daher verpflichtet, die Übernachtungskosten zu zahlen. Auf sein tatsächliches Erscheinen kommt es nicht an. Kann das Zimmer jedoch noch anderweitig vergeben werden, so ist es möglich, dass man kostenfrei aus der Reservierung herauskommt. Dies bringt uns gleich zur alles bewegenden Frage: Was kostet den die Stornierung nun? Die kostenfreie Stornierung ist bei entspr. Vereinbarung möglich. Ebenfalls kann kostenlos storniert werden, wenn das Zimmer nicht die gebuchten Eigenschaften hat oder der Hotelier die Stornierung akzeptiert. Sofern der Reservierende viel Glück hat und das Hotel in der fraglichen
Kategorie komplett ausgelastet ist, so muss ebenfalls nichts bezahlt werden,
da kein Schaden entstanden ist. Der Hotelier ist aber nicht verpflichtet,
besondere Antrengungen zu unternehmen, um das frei gewordene Zimmer doch
noch vermieten zu können.
Der Gast ist in der Regel berechtigt, einen Ersatzgast zustellen, wenn er die gebuchte Unterkunft selbst nicht nutzen kann. Weitere Informationen rund um Hotels:
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