Kommt ein Reisender zu spät am Check-in-Schalter an, so ist damit zu rechnen, daß die Airline den Reisenden von der Beförderung ausschließt. Pünktliches Ankommen ist Pflicht - dies bedeutet i.a. spätestens 45 Minuten vor Abflugzeit, sofern die Fluggesellschaft keine andere Zeit vorgegeben hat. Zur Mitteilung der genauen Meldeschlusszeit im Flugschein ist die Fluggesellschft verpflichtet, wobei auch auf die Verspätungsfolgen hingewiesen werden muss.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.