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Verlorenes oder beschädigtes Gepäck

Ist das Gepäck beschädigt oder ganz verloren, so kommt auch hier die Haftungsgrenze i.H.v. 1131 Sonderziehungsrechten (SZR) zum tragen. Auf ein Verschulden der Fluggesellschaft kommt es hierbei nicht an - die Fluggesellschaft muß in jedem Fall zu zahlen.
Liegt der Wert des Koffereinhaltes über der Haftungsgrenze, so muß der Reisende bei Gepäckaufgabe eine entsprechende Deklaration machen. Andernfalls erhält er nur den
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