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Reisegepäck - Verspätung und Verlust

Häufiger, als man denkt, warten Reisende gerade bei Flugreisen am Zielort vergeblich auf Ihr Gepäck. Im besten Fall kommt das Gepäck schon mit dem nächsten Flieger, manchmal muß man jedoch einige Tage warten - im schlimmsten Fall ist das Gepäck gänzlich verloren.
Selbstverständlich ist man als Reisender nun nicht auf sich selbst gestellt - entsprechende Abkommen schützen. Seit dem 28.6.2004 gilt das Montrealer Übereinkommen, mit welchem die Haftung für verspätetes, beschädigtes oder aber verlorenes Reisegepäck neu geregelt wurde. Es hat das Warschauer Abkommen abgelöst.
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