Reisegepäck haben Reisende i.d.R. fast immer dabei. Doch nicht immer kommt das Gepäck auch mit dem Reisenden am Zielort an. Wie es sich bei verspätet ankommenden Reisegepäck ist je nach Situation unterschiedlich. Dies gilt auch für den Fall, das Gepäck verloren geht oder beschädigt wird.
Pauschalreisen
Bei einer Pauschalreise kann verspätetes order verlorenes Reisegepäck den Reisenden zur Minderung des Reisepreises berechtigen. Je nach Umfang der Beeinträchtigung kann je betroffenen Tag eine Minderung von 15-50 % des Tagesreisepreises angesetzt.
Reisegepäck bei Flügen
Ist es zu einem Verlust, einer Beschädigung oder Verspätung des Gepäcks gekommen, sollte bereits am Flughafen ein „Property Irregularity Report“ (PIR-Formular) ausgefüllt werden.
Der
Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks ist innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Fluggesellschaft anzumelden, eine Gepäckverspätung spätestens 21 Tage nach Eintreffen des Gepäcks.
Ist das Gepäck
verspätet, so sind die notwendigen Anschaffungen von der Fluggesellschaft zu ersetzen.
Ist das Gepäck beschädigt oder ganz verloren, so kommt eine Haftungsgrenze i.H.v. 1131 Sonderziehungsrechten (SZR) zum Tragen.
Bahnreisen und Reisegepäck
Die
Haftung für Handgepäck, Tiere und Reisegepäck wird durch die
Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 geregelt.
Der Beförderer haftet für den Schaden, der durch gänzlichen oder teilweisen Verlust oder durch Beschädigung des Reisegepäcks in der Zeit von der Übernahme durch den Beförderer bis zur Auslieferung sowie durch verspätete Auslieferung entsteht.
Der Beförderer ist von dieser Haftung u.a. dann befreit, soweit der Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Auslieferung durch ein Verschulden des Reisenden, eine nicht vom Beförderer verschuldete Anweisung des Reisenden, besondere Mängel des Reisegepäcks oder durch Umstände verursacht worden ist, welche der Beförderer nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.
Probleme im Hotel
Wird das Gepäck von Reisenden im
Hotel aufgrund höherer Gewalt zerstört oder beschädigt, so ist der Veranstalter einer Pauschalreise nicht verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Ansprechpartner ist der Hotelier. Dies gilt auch bei Individualreisenden.
Ein Anspruch gegen den Veranstalter kommt nur bei Pauschaltouristen in Frage, wenn der Reiseveranstalter mit dem Hotel einen Leistungsträgervertrag hat und der Gepäckverlust auf einem Reisemangel beruht, den der Reiseveranstalter oder ein vom ihm eingesetzter Leistungserbringer verschuldet hat.
Reisegepäckversicherung
Die
Reisegepäckversicherung gewährt Versicherungsschutz bei Verlust, zum Teil auch bei Zerstörung oder Beschädigung des Reisegepäcks während der Reise.
Versichert ist das Reisegepäck des Versicherungsnehmers selbst und seiner mitreisenden Familienangehörigen, die mit ihm in demselben Haushalt leben. Dazu gehören auch Lebensgefährten.
Das Reisegepäck ist versichert, wenn es aufgegeben wurde oder wenn es durch strafbare Handlungen Dritter, Unfälle des Transportmittels oder Feuer- und Elementarereignisse zu Schaden oder abhanden kommt.
In der Praxis scheitert der Versicherungsschutz häufig daran, dass der vom Verlust seines Reisegepäcks betroffene Reisende seine „Obliegenheiten“ gegenüber der Versicherung verletzt hat.
Die Reisegepäckversicherung zahlt nur bei Beschädigung oder Verlust des Gepäcks, wenn dieser Schadensfall im direkten Zusammenhang mit der Reisetätigkeit steht.
Letzte Änderung:
18.09.2023