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Reisegepäck - Verspätung und VerlustHäufiger, als man denkt, warten Reisende
gerade bei Flugreisen am Zielort vergeblich auf Ihr Gepäck. Im besten
Fall kommt das Gepäck schon mit dem nächsten Flieger, manchmal
muß man jedoch einige Tage warten - im schlimmsten Fall ist das Gepäck
gänzlich verloren.
Selbstverständlich ist man als Reisender nun nicht auf sich selbst gestellt - entsprechende Abkommen schützen. Seit dem 28.6.2004 gilt das Montrealer Übereinkommen, mit welchem die Haftung für verspätetes, beschädigtes oder aber verlorenes Reisegepäck neu geregelt wurde. Es hat das Warschauer Abkommen abgelöst. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |