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Wenn die gemietete Ferienwohnung ein Saustall istLiegt ein normaler
Mietvertrag über eine Ferienwohnung
vor, etwa weil die Wohnung nicht über einen Reiseveranstalter,
sondern privat angeboten wurde, so ist der Vermieter verpflichtet, dem
Mieter die Wohnung in geräumtem Zustand zur Verfügung zu stellen.
Ein anderes könnte dann gelten, wenn der Vermieter vor Vertragsschluß
mitteilt, daß die Wohnung von ihm üblicherweise bewohnt und
während der Buchungszeit verlassen wird. Der Mieter der Ferienwohnung
kann verlangen, daß persönliche Gegenstände entfernt werden,
die die Nutzung der Wohnung durch den Mieter beeinträchtigen. Bei
einer möbliert gemieteten Wohnung bezieht sich dieser Anspruch jedoch
nicht auf die Inneneinrichtung einschließlich der Dekoration z.B.
mit Teppichen oder Wandbildern. Es ist damit zu rechnen, daß der
Vermieter die Wohnung nach seinem persönlichen Geschmack eingerichtet
hat, jedenfalls solange dieser sich im üblichen Rahmen hält.
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