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Wenn die gemietete Ferienwohnung ein Saustall ist

Liegt ein normaler Mietvertrag über eine Ferienwohnung vor, etwa weil die Wohnung nicht über einen Reiseveranstalter, sondern privat angeboten wurde, so ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in geräumtem Zustand zur Verfügung zu stellen. Ein anderes könnte dann gelten, wenn der Vermieter vor Vertragsschluß mitteilt, daß die Wohnung von ihm üblicherweise bewohnt und während der Buchungszeit verlassen wird. Der Mieter der Ferienwohnung kann verlangen, daß persönliche Gegenstände entfernt werden, die die Nutzung der Wohnung durch den Mieter beeinträchtigen. Bei einer möbliert gemieteten Wohnung bezieht sich dieser Anspruch jedoch nicht auf die Inneneinrichtung einschließlich der Dekoration z.B. mit Teppichen oder Wandbildern. Es ist damit zu rechnen, daß der Vermieter die Wohnung nach seinem persönlichen Geschmack eingerichtet hat, jedenfalls solange dieser sich im üblichen Rahmen hält.
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