![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Welche Ansprüche habe ich als Vermieter1.) Der Mieter oder
seine Gäste haben in der Nichtraucherwohnung geraucht.
Es besteht eine Schadensersatzpflicht des Mieters. Der Schaden besteht in dem Aufwand, der dem Vermieter etwa durch Reinigung der Wohnung entsteht. 2.) Der Mieter hat eine Katze aufgenommen obwohl es eine Allergikerwohnung ist. Schadensersatzpflicht des Mieters. Der Schaden besteht in dem Aufwand, der dem Vermieters, der durch Reinigung der Wohnung entsteht. 3.) Nach der Mietperiode fehlen Gegenstände in der Wohnung: Bettwäsche oder der DVD-Player. Schadensersatzpflicht des Mieters. Der Schaden besteht im Zeitwert der abhanden gekommenen Gegenstände. Der Vermieter muss allerdings beweisen, dass die Gegenstände am Beginn der Mietzeit noch vorhanden waren. Deshalb sind Bestandsprotokolle zu Beginn und am Ende der Mietzeit wichtig. 4.) Die Wohnung wird verdreckt und nicht wie vereinbart besenrein zurückgelassen. Schadensersatzpflicht des Mieters. Der Schaden besteht in dem Aufwand, der dem Vermieter durch Reinigung der Wohnung entsteht. 5.) Schäden wie ein Brandloch im Sessel oder eine zertrümmerte Fliese im Küchenboden bleiben zurück. Schadensersatzpflicht des Mieters. Der Schaden besteht in den Reparaturkosten. Für das Entstehen des Schadens während der Mietzeit ist der Vermieter beweispflichtig. 6) Der Mieter hat ohne Erlaubnis Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |