1.) Der Mieter oder seine Gäste haben in der Nichtraucherwohnung geraucht.
Es besteht eine Schadensersatzpflicht des Mieters. Der Schaden besteht in dem Aufwand, der dem Vermieter etwa durch Reinigung der Wohnung entsteht.Um diese Seite aufzurufen, benötigen Sie einen Zugang zum Bereich Reiserecht.Sie müssen sich pro Besuch nur einmal anmelden. Ihre Abmeldung erfolgt automatisch.