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Vorsicht bei Formularverträgen; nicht alle Bestimmungen sind gültig!
Beispiele für Ferienhäuser

Formularmäßig abgeschlossene Reiseverträge unterliegen wie alle Verträge, denen "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zu Grunde liegen, einer gerichtlichen Inhaltskontrolle nach den Bestimmungen des AGBG. Insbesondere sind Klauseln gem. § 307 BGB dann unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Formularverwenders "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen".

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