Beispiele für FerienhäuserFormularmäßig abgeschlossene Reiseverträge unterliegen wie alle Verträge, denen "Allgemeine Geschäftsbedingungen" zu Grunde liegen, einer gerichtlichen Inhaltskontrolle nach den Bestimmungen des AGBG. Insbesondere sind Klauseln gem. § 307 BGB dann unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Formularverwenders "entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen".
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