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Ferienwohnung - Wenn täglich Besuch kommt

Ferienwohnungen werden in der Regel nach Personenzahl oder mit einer maximal zulässigen Zahl von Bewohnern vermietet und entsprechend vom Anbieter kalkuliert. Doch wie verhält es sich, wenn die Reisenden anschließend nahezu täglich Besuch von Verwandten oder Bekannten bekommen? Schließlich erhöhen sich hierdurch regelmäßig die Kosten durch Abnutzung, Wasser-, Stromverbrauch etc..

Hierzu ist zunächst zu beachten, dass ein Vertrag über die Vermietung einer Ferienwohnung zunächst ein Mietvertrag i. S. von §§ 535ff BGB ist - auch wenn daneben bei der gewerblichen Vermietung nach der Rechtsprechung die Vorschriften des Reiserechts nach §§ 651a ff BGB zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass die Grundsätze, die für die Abgrenzung von Bewohnern und Besuchern für das allgemeine Mietrecht entwickelt worden sind, auch für die Vermietung von Ferienwohnungen maßgebend sind. Allerdings ist die Unterscheidung hier deshalb wesentlicher, weil Wohnungen im allgemeinen Mietrecht üblicherweise nicht für eine bestimmte Bewohnerzahl vermietet werden und die Anzahl der Bewohner allenfalls für die Frage Bedeutung gewinnt, ob bei einer Überbelegung die Möglichkeit besteht, die Wohnung zu kündigen beziehungsweise dem Mieter die Aufnahme zusätzlicher Personen in die Wohnung zu untersagen.
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