Landläufig
wird unterschieden zwischen Individualreise und Pauschalreise.
-
Individualreise
ist eine Reise, bei der der Reisende die einzelnen Reiseleistungen wie
Fahrt, Hotel, Ferienwohnung oder Mietwagen entweder selbst oder über
einen Vermittler
(Agentur) bucht und zusammen stellt. In diesem Fall entstehen getrennte
vertragliche Beziehungen zu dem jeweiligen Vertragspartner: ein Beförderungsvertrag
mit der Fluggesellschaft, ein Mietvertrag mit Hotel oder dem Eigentümer
der Ferienwohnung und der Mietwagwenfirma. Diese Verträge folgen jeweils
ihren eigenen Regeln und bilden auch zusammen keinen Reisevertrag
im Sinne des BGB.
-
Eine Pauschalreise
liegt vor, wenn der Reisende bei einem Reiseveranstalter
ein Paket aus mehreren - im allgemeinen mindestens zwei - auf einander
abgestimmten Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis bucht, wie z.B. Flug,
Hotel, Verpflegung, Reiseleitung und Ausflüge am Zielort.
Vertragliche Beziehungen bestehen
dabei nur zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter, nicht aber
zwischen dem Reisenden und den Erbringern der einzelnen Reiseleistungen.
Bei Störungen bei der Organisation oder Durchführung der Reise
kann der Reisende deshalb auch nur den Reiseveranstalter in Anspruch nehmen.
Das Reiserecht des BGB gilt
grundsätzlich nur für Pauschalreisen im vorgenannten Sinn. Der
Reisezweck (Urlaub, Bildung, Geschäftlich usw.) ist unerheblich.
Der im Gesetz verwendete Begriff der „Reise“ bezieht sich ausschließlich
darauf (
§
651a BGB).
Eine Reise liegt in folgenden
Fällen vor:
-
Beförderung und Unterkunft
in einer Ferienwohnung
-
Bootscharter mit Hin- und Rückflug
-
Hotelzimmer mit Voll- oder Halbpension
(wenn das Reisebüro in eigenem Namen anbietet)
-
Sprachreisen
-
Segeltörns mit Mannschaft
-
Skiurlaub mit Unterkunft und
Skipass
-
Verkaufsreisen (Kaffeefahrten)
-
Nach der Rechtsprechung - obgleich
kein Paket vorliegt - : Miete von Ferienhäusern, Wohnmobilen, Bootscharter,
wenn der Anbieter Gestaltung des Charters zusagt, nach Katalog
Keine Reise liegt vor:
-
Bootsvermietung ohne Gestaltung
der Reise
-
Hotelzimmer mit Verpflegung
(wenn das Reisebüro nur als Vermittler des Hotels auftritt)
-
Geführte Bergtour eines
Vereins für seine Mitglieder
-
Wenn der Reisende die einzelnen
Reiseleistungen selbst zusammen stellt (z. B. Flug und Hotel)