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Was versteht man unter einer Reise?
Landläufig wird unterschieden zwischen Individualreise und Pauschalreise. Vertragliche Beziehungen bestehen dabei nur zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter, nicht aber zwischen dem Reisenden und den Erbringern der einzelnen Reiseleistungen. Bei Störungen bei der Organisation oder Durchführung der Reise kann der Reisende deshalb auch nur den Reiseveranstalter in Anspruch nehmen.

Das Reiserecht des BGB gilt grundsätzlich nur für Pauschalreisen im vorgenannten Sinn. Der Reisezweck  (Urlaub, Bildung, Geschäftlich usw.) ist unerheblich. Der im Gesetz verwendete Begriff der „Reise“ bezieht sich ausschließlich darauf (§ 651a BGB).

Eine Reise liegt in folgenden Fällen vor:

Keine Reise liegt vor: