AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Reisevermittler

Die Vermittlung oder Besorgung von Leistungen (Pauschalreisen oder Reisebausteine, Hotelzimmer, Flüge, etc.) eines Dritten macht den Vermittler zum Reisevermittler. Dies können Handelsvertreter sein, die oft durch einen Agenturvertrag an Reiseveranstalter gebunden sind. Der Handelsvertreter handelt im eigenen Namen auf fremde Rechnung und kann daher auch als Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters gesehen werden. Dies hat Auswirkungen auf die Haftung des Reisevermittlers gegenüber dem Kunden in Bezug auf gemachte Versprechen, die jedoch vom Reiseveranstalter zu vertreten sind. Reisevermittler können aber auch Handelsmakler sein, die nicht durch Agenturverträge an einzelne, bestimmte Reiseveranstalter gebunden sind, sondern freier bei der Wahl der Reiseveranstalter entscheiden können. Reisevermittler mit Handelsmaklerstatus vermitteln Reiseveranstaltungen im fremden Namen und auf fremde Rechnung.
Zum weiterlesen bitte anmelden ...
 Passwort:  
Passwort vergessen? - Zugangsverwaltung 

Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Reiserecht.
Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen!
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von der Berliner Zeitung und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Reiserecht  | Nach Oben