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ReisevermittlerDie Vermittlung
oder Besorgung von Leistungen (Pauschalreisen oder Reisebausteine, Hotelzimmer,
Flüge, etc.) eines Dritten macht den Vermittler zum Reisevermittler.
Dies können Handelsvertreter sein, die oft durch einen Agenturvertrag
an Reiseveranstalter gebunden sind. Der Handelsvertreter handelt im eigenen
Namen auf fremde Rechnung und kann daher auch als Erfüllungsgehilfe
des Reiseveranstalters
gesehen werden. Dies hat Auswirkungen auf die Haftung des Reisevermittlers
gegenüber dem Kunden in Bezug auf gemachte Versprechen, die jedoch
vom Reiseveranstalter zu vertreten sind. Reisevermittler können aber
auch Handelsmakler sein, die nicht durch Agenturverträge an einzelne,
bestimmte Reiseveranstalter gebunden sind, sondern freier bei der Wahl
der Reiseveranstalter entscheiden können. Reisevermittler mit Handelsmaklerstatus
vermitteln Reiseveranstaltungen im fremden Namen und auf fremde Rechnung.
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