Reiseveranstalter

Reiserecht

Reiseveranstalter ist, wer in eigener Verantwortung, also nicht nur als Vermittler für Dritte oder als bloße Verkaufsstelle Reisen im Sinne des Reiserechts anbietet.

Reiseveranstalter sind:

  • Reiseunternehmen, die eigene Reisen anbieten
  • Reisebüros für von ihnen selbst zusammen gestellte Reisen (z.B. Busausflug mit Verpflegung und Besichtigungen)
  • Zeitungsverlage für Leserreisen
  • Volkshochschulen, kirchliche Organisationen usw. für Bildungsreisen

Keine Reiseveranstalter sind:

  • Reisebüros bei der Vermittlung von Reisen anderer Unternehmen
  • Reisebüros als Verkaufsstellen z.B. von Verkehrsunternehmen
  • Betriebe und Vereine bei selbst zusammen gestellten Betriebs- und Vereinsausflügen (streitig!)
  • Eigentümer, die ihr Ferienhaus, Ferienwohnung oder Wohnmobil vermieten.

Letzte Änderung: 19.03.2024

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Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...

Pabst,Elke, Pforzheim

Sehr geehrter Herr RA J.-P. Voß, vielen Dank für prompte und ausführliche Beratung, wenn sie in m-m Fall leider auch nicht zu m-n Gunsten ausfiel!

Jürgen Uwe Martineck, Berlin