Reiseveranstalter
ist, wer in eigener Verantwortung, also nicht nur als Vermittler für
Dritte oder als bloße Verkaufsstelle Reisen im Sinne des Reiserechts
anbietet.
Reiseveranstalter sind:
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Reiseunternehmen, die eigene
Reisen anbieten
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Reisebüros für von
ihnen selbst zusammen gestellte Reisen (z.B. Busausflug mit Verpflegung
und Besichtigungen)
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Zeitungsverlage für Leserreisen
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Volkshochschulen, kirchliche
Organisationen usw. für Bildungsreisen
Keine Reiseveranstalter
sind:
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Reisebüros bei der Vermittlung
von Reisen anderer Unternehmen
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Reisebüros als Verkaufsstellen
z.B. von Verkehrsunternehmen
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Betriebe und Vereine bei selbst
zusammen gestellten Betriebs- und Vereinsausflügen (streitig!)
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Eigentümer, die ihr Ferienhaus,
Ferienwohnung oder Wohnmobil vermieten.