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Reiseveranstalter
Reiserecht
Reiseveranstalter ist, wer in eigener Verantwortung, also nicht nur als Vermittler für Dritte oder als bloße Verkaufsstelle Reisen im Sinne des Reiserechts anbietet.
Reiseveranstalter sind:
- Reiseunternehmen, die eigene Reisen anbieten
- Reisebüros für von ihnen selbst zusammen gestellte Reisen (z.B. Busausflug mit Verpflegung und Besichtigungen)
- Zeitungsverlage für Leserreisen
- Volkshochschulen, kirchliche Organisationen usw. für Bildungsreisen
Keine Reiseveranstalter sind:
- Reisebüros bei der Vermittlung von Reisen anderer Unternehmen
- Reisebüros als Verkaufsstellen z.B. von Verkehrsunternehmen
- Betriebe und Vereine bei selbst zusammen gestellten Betriebs- und Vereinsausflügen (streitig!)
- Eigentümer, die ihr Ferienhaus, Ferienwohnung oder Wohnmobil vermieten.
Letzte Änderung:
19.03.2024
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Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss
Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim
Sehr geehrter Herr RA J.-P. Voß, vielen Dank für prompte und ausführliche Beratung, wenn sie in m-m Fall leider auch nicht zu m-n Gunsten ausfiel!
Jürgen Uwe Martineck, Berlin