Rechtsprobleme lösen. Rechtsberatung per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 358.958 Anfragen

Reisender im Pauschalreisevertrag: Wer zählt dazu und welche Rechte gibt es?

Reiserecht

Wer ist Reisender?

Reisender ist jeder, der beim Abschluss des Reisevertrags über eine Pauschalreise Vertragspartner des Reiseveranstalters geworden ist.

Hier sind zwei Konstellationen denkbar:

1. Eine Einzelperson bucht die Reise für sich. Dann ist diese Person Reisender.

oder

2. Die Reise wird auch für andere, etwa Familienangehörige gebucht.

In diesem Fall ist weiter zu unterscheiden:

Wenn nur der Buchende im Reisevertrag als Vertragspartner erscheint, ist auch nur er Reisender. Seine Begleitpersonen haben keine eigenen Ansprüche auf Erfüllung des Reisevertrags; sie schulden andererseits auch den Reisepreis nicht. Kommen sie allerdings bei der Reise zu Schaden, können sie etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter selbständig geltend machen.

Tritt der Buchende bei Abschluss des Reisevertrags erkennbar nicht nur für sich selbst sondern auch als Vertreter seiner Reisebegleiter auf, so werden auch diese Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten aus dem Vertrag.

Ein Reisender muss übrigens nicht zwingend eine Privatperson sein - auch der Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist vom Anwendungsbereich des Reiserechts bei Geschäftsreisen einbezogen, sofern er die Buchung nicht über einen Rahmenvertrag vornimmt. Dies bedeutet, dass auch „Incentive-Reisen“ dem Reiserecht unterliegen, wenn kein zuvor geschlossener Rahmenvertrag zwischen Reiseveranstalter und Unternehmer besteht.

Letzte Änderung: 02.11.2023

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom mdr Jump *

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine Rechtsberatung.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

Unsere Rechtsberatung - von Ihnen bewertet

Durchschnitt (4,84 von 5,00 - 1.134 Bewertungen) - Bereits 358.958 Beratungsanfragen

ich danke für die umfangreiche und gut verständliche Aufklärung meiner Anfrage

Verifizierter Mandant

Die Antwort war super. Superschnell und vor allem sehr aussagekräftig. Zur weiteren Abklärung habe ich jedoch noch ein oder zwei Fragen.

Egon Franzmann, 80937 München