Reisender ist jeder, der beim Abschluss des Reisevertrags Vertragspartner des Reiseveranstalters geworden ist. Hier sind mehrere Konstellationen
denkbar:Wenn nur der Buchende im Reisevertrag als Vertragspartner erscheint, ist auch nur er Reisender. Seine Begleitpersonen haben keine eigenen Ansprüche
- Eine Einzelperson bucht die Reise für sich. Dann ist sie Reisender.
- Die Reise wird auch für andere, etwa Familienangehörige gebucht.
auf Erfüllung des Reisevertrags; sie schulden andererseits auch den Reisepreis nicht. Kommen sie allerdings bei der Reise zu Schaden, können sie
etwaige Schadensersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter selbständig geltend machen.Der Buchende tritt bei Abschluss des Reisevertrags erkennbar nicht nur für sich selbst sondern auch als Vertreter seiner Reisebegleiter auf, so werden auch diese Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten aus dem Vertrag.