Ein Reisebüro
kann sowohl
Reisevermittler
als auch
Reiseveranstalter
sein und bietet Informationen und Buchungsmöglichkeiten für diverse
Reisen, Flüge, und Hotelaufenthalte. Für die Unterscheidung zwischen
Reiseveranstalter und Reisevermittler kommt es im wesentlichen darauf an,
wie das Reisebüro gegenüber dem Kunden auftritt. Maßgeblich
ist hierbei allein die Sicht des Reisenden (
§
651a II BGB). Aus diesem Grund ist vom Reisebüro unmissverständlich
zu erkennen zu geben, dass vermittelte Leistungen nicht im eigenen Namen
erbracht werden sollen, sondern Reiseleistungen von Reiseveranstaltern
vermittelt werden. Im Zweifel ist der Vermittler mit allen rechtlichen
Konsequenzen als der Reiseveranstalter zu betrachten.