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PauschalreiseEine Pauschalreise
liegt vor, wenn der Reisende
bei einem Reiseveranstalter
ein Paket aus mehreren - im allgemeinen mindestens zwei - auf einander
abgestimmten Reiseleistungen zu einem Gesamtpreis bucht, wie z.B. Flug,
Hotel, Verpflegung, Reiseleitung und Ausflüge am Zielort (Eine Besonderheit
bildet die gewerbliche Überlassung eines Ferienhauses
oder einer Ferienwohnung durch einen Reiseveranstalter oder eine Ferienhausagentur.
Hier liegt zwar nur eine Reiseleistung vor; das Reisevertragsrecht wird
aber analog angewendet).
Erbringer der Reiseleistungen ist zu einem Gesamtpreis der Reiseveranstalter, der dieses Paket auch organisiert. Gegenstück zur Pauschalreise ist die Individualreise. Vertragliche Beziehungen bestehen dabei nur zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter, nicht aber zwischen dem Reisenden und den Erbringern der einzelnen Reiseleistungen. Bei Störungen bei der Organisation oder Durchführung der Reise kann der Reisende deshalb auch nur den Reiseveranstalter in Anspruch nehmen. Im Art. 2 der EU-Richtlinie 90/314/EWG vom 13. Juli 1990 findet sich eine nicht allgemeinverbindliche Definition einer Pauschalreise, eine eindeutige Definition kennt das deutsche Recht indes nicht. "Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt: - Beförderung - Unterbringung - andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen." Das Reiserecht des BGB gilt grundsätzlich nur für Pauschalreisen im vorgenannten Sinn. Der Reisezweck (Urlaub, Bildung, Geschäftlich usw.) ist unerheblich. Der im Gesetz verwendete Begriff der "Reise" bezieht sich ausschließlich darauf (§ 651a BGB). Eine Pauschalreise ermöglicht dem Reisenden die Ausübung diverser Rechte, so z.B. die Stellung eines Ersatzreisenden, Rückbeförderungsanspruch bei höherer Gewalt und die Möglichkeit zur Kündigung ohne Angabe von Gründen gegen Zahlung von Stornogebühren. Darüber hinaus kommt deutsches Recht zur Anwendung, im Prozeßfall trifft ein deutsches Gericht die Entscheidung. Hinweis: Auch dann, wenn mehrere Einzelleistungen individuell von einem Reisebüro zusammengestellt werden, liegt eine Pauschalreise vor, wenn das Reisebüro die Leistungen im eigenen Namen erbringt. Üblicherweise betrifft dies jedoch deutsche Reisebüros nicht. |