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Grundsätzliches
Den Reisevertrag als gesetzlich eigenständig geregelten Vertragstyp gibt es erst seit 1979. damals wurden die §§ 651 a folgende in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Zuvor wurde der Reisevertrag als eine Mischung mehrerer herkömmlicher Vertragstypen wie Werkvertrag, Dienstvertrag und Mietvertrag gewertet. Die Rechtslage war dadurch unübersichtlich. Das neue Reisevertragsrecht sollte vor allem dem Schutz des Reiseteilnehmers dienen und die Rechtslage vereinfachen.Durch den Reisevertrag verpflichtet sich der Reiseveranstalter dem Reisenden gegenüber, in eigener Verantwortung, also nicht lediglich als Vermittler für einen Dritten, eine Reise zu organisieren und durchzuführen. Das Gesetz regelt die Ansprüche, die dabei zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden entstehen, insbesondere auch die Ansprüche, die entstehen, wenn die Reise nicht so verläuft, wie es vereinbart war.