Grundsätzliches
Den Reisevertrag
als gesetzlich eigenständig geregelten Vertragstyp gibt es erst seit
1979. damals wurden die §§ 651 a folgende in das Bürgerliche
Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Zuvor wurde der Reisevertrag als eine
Mischung mehrerer herkömmlicher Vertragstypen wie Werkvertrag, Dienstvertrag
und Mietvertrag gewertet. Die Rechtslage war dadurch unübersichtlich.
Das neue Reisevertragsrecht sollte vor allem dem Schutz des Reiseteilnehmers
dienen und die Rechtslage vereinfachen.Durch den Reisevertrag verpflichtet
sich der Reiseveranstalter dem Reisenden gegenüber, in eigener Verantwortung,
also nicht lediglich als Vermittler für einen Dritten, eine Reise
zu organisieren und durchzuführen. Das Gesetz regelt die Ansprüche,
die dabei zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden entstehen, insbesondere
auch die Ansprüche, die entstehen, wenn die Reise nicht so verläuft,
wie es vereinbart war.