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AgenturvertragEin Agenturvertrag
regelt die Rechte und Pflichten zwischen einem Reiseveranstalter
und einem Reisevermittler (Reisebüro). Der Agenturvertrag regelt u.a.
die Provisionshöhe, Zahlungsverpflichtungen beider Vertragspartner,
Aufgaben des Reisevermittlers als Erfüllungsgehilfe gegenüber
dem Kunden etc.
Agenturvertrage laufen i.d.R. über ein Geschäftsjahr (üblich: 1. November bis 31. Oktober). |