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4. Anspruch auf einen Sitzplatz
Grundsätzlich kann nur derjenige einen bestimmten Sitzplatz für sich beanspruchen, der eine Sitzplatzreservierung vorzuweisen hat. Die Bahn behält sich vor, einen Teil der Plätze nicht zu reservieren. Wer die Reise ohne Reservierung antritt und gleichwohl einen freien Platz findet, darf ihn besetzen und ihn auch während der gesamten Fahrt beanspruchen. Ist ein Zug überfüllt und kann daher aus Sicherheitsgründen nicht weiterfahren, können theoretisch alle Fahrgäste ohne Sitzplatz aus dem Zug geschickt werden. Dieser Fall kommt indes in der Praxis wohl nur in den seltensten Fällen zum Tragen.