4. Anspruch auf einen Sitzplatz
Grundsätzlich
kann nur derjenige einen bestimmten Sitzplatz für sich beanspruchen,
der eine Sitzplatzreservierung vorzuweisen hat. Die Bahn behält sich
vor, einen Teil der Plätze nicht zu reservieren. Wer die Reise ohne
Reservierung antritt und gleichwohl einen freien Platz findet, darf ihn
besetzen und ihn auch während der gesamten Fahrt beanspruchen. Ist
ein Zug überfüllt und kann daher aus Sicherheitsgründen
nicht weiterfahren, können theoretisch alle Fahrgäste ohne Sitzplatz
aus dem Zug geschickt werden. Dieser Fall kommt indes in der Praxis wohl
nur in den seltensten Fällen zum Tragen.