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2. Kundencharta der Deutsche Bahn AG
Seit 1.10.2004 hat die Deutsche Bahn AG in ihren Beförderungsbedingungen für den Personenverkehr die vertraglichen Ansprüche ihrer Kunden neu festgelegt und erweitert. Danach hat der Reisende jetzt bei Zugausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis folgende Rechte:

a.
Ausfall und Verspätung:
-       Verzicht auf Weiterfahrt und Erstattung des nicht "abgefahrenen" Fahrpreises oder
-       Verzicht auf Weiterfahrt und Rückfahrt zum Ausgangsbahnhof oder
-       Weiterfahrt mit einem anderen Zug mit möglichst geringer Verspätung.

b.
Die Deutsche Bahn AG haftet für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Weiterfahrt nicht bis 24:00 Uhr zumutbar beendet werden kann. Sie zahlt höchsstens 80 € z.B. für Übernachtungskosten.
Verspätet sich ein ICE - Sprinter um mehr als 30 min., wird der Aufpreis erstattet. Haben Züge der Klassen ICE, IC/EC oder IR am Zielbahnhof bzw. Umsteigebahnhof des Reisenden Verspätungen von mehr als einer Stunde, wird eine Entschädigung von 20%, bei Rückfahrkarten von 10% des Fahrkartenwertes jedoch mindestens 5 € bezahlt. Entschädigungen werden aber dann nicht bezahlt, wenn der Zugausfall oder die Verspätung auf ein für die Bahn unabwendbares betriebsfremdes Ereignis zurückgeht oder vom Reisenden selbst einem Dritten - für die Bahn unvermeidbar - verursacht worden ist.
Die Entschädigung wird nicht in bar sondern in Form einer Gutscheinkarte gewährt.