AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

[AnwaltOnline - Reiserecht August 2010]

************************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht                                August 2010 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/                                     *
* ISSN: 1511-8975                                                      *
************************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************************

************************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

  >> "Reisebüro hilft bei der Suche nach dem besten Preis" in
Zeitungsartikel hat keine rechtliche Wirkung

Ein Artikel in einer Lokalzeitung, nach der das "Reisebüro [..] bei der
Suche nach dem besten Preis" hilft, entfaltet keine rechtlichen
Wirkungen zu Lasten des erwähnten Reisebüros. Daher ist das Reisebüro
auch nicht zur Erstattung einer Preisdifferenz verpflichtet, wenn die
vermittelte Reise in anderen Reisebüros günstiger angeboten wurde.

OLG Celle, 29.12.2008 - Az: 11 U 202/08

  >> Großbaustelle neben dem Hotel - 50% Minderung

Im vorliegenden Fall befand sich unmittelbar neben dem Hotel eine
Großbaustelle, die täglich von 6-14 und 16-19 erheblichen Lärm und Staub
produzierte. Das Gericht befand die Situation der Urlauber als so
gravierend, dass eine Minderung des Reisepreises um 50% erfolgte.
Darüber hinaus stand den Reisenden Schadensersatz für vertane
Urlaubszeit zu.

LG Düsseldorf, 21.1.2000 - Az: 22 S 26/99

  >> Wovor muss ein Schwimmbadbetreiber den Besucher schützen?

Grundsätzlich muss ein Schwimmbadbetreiber seine Besucher nur vor
Gefahren schützen, die der Betreiber selbst bei Anwendung der von ihm zu
erwartenden Sorgfalt erkennen und vermeiden kann. Entsprechend sind auch
nur solche Vorkehrungen zu treffen, die nach den konkreten Umständen zur
Beseitigung einer Gefahr erforderlich sind. Verhält sich nun ein
Besucher besonders leichtsinnig und erleidet aus diesem Grund
Verletzungen, so kann der Betreiber nicht für den Schaden verantwortlich
gemacht werden. Vorliegend war eine Besucherin in eine Wandöffnung
geklettert, die ohne weiteres als Ende einer Wasserrutsche erkennbar
war. Ein entgegenkommender Besucher verletzte die Besucherin in der
Folge schwer.

OLG Koblenz, 26.4.2010 - Az: 1 W 200/10

  >> Fotos als Beweismittel

Es bestehen keinen rechtlichen Bedenken dagegegen, dass das Gericht in
seine Würdigung bzgl. des Klägervortrags über Reisemängel die vom Kläger
vorgelegten Fotos einbezogen hat. Das Landgericht ist der Auffassung,
dass vorgelegte Lichtbilder einen substanziierten Parteivortrag
darstellen können. Unerheblich ist, ob die Lichtbilder dabei als
Beweismittel bezeichnet werden. Nicht alles was als Beweismittel
bezeichnet wird, muss zwangsläufig einzig und allein im Rahmen einer
Beweisaufnahme verwertet werden.

Alleine die Vorlage von Lichtbildern ist jedoch kein substanziierter
Parteivortrag. Anknüpfungspunkt ist insoweit immer der schriftsätzliche
Vortrag zu den einzelnen Mängeln. Je nach Art des Mangels sind die
Anforderungen an den entsprechenden schriftsätzlichen Vortrag höher oder
niedriger. Soweit sich ein Mangel nach seiner Eigenart aus dem
schriftsätzlichen Vortrag in Verbindung mit aussagekräftigen
Lichtbildern objektiv nachvollziehen lässt, ist dies für einen
schlüssigen und substanziierten Sachvortrag ausreichend.

LG Frankfurt, 10.05.2007 - Az: 2-24 S 181/06

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Wenn das Hotel ohne Vorwarnung neben dem Flughafen steht

  >> Ohne Heizung in Sibirien

  >> Reise ausgelobt - Marken eines Kreuzfahrtunternehmens benutzt

  >> Ausführender Luftfrachtführer bei Ersatz

Darüber hinaus versenden wir regelmässig aktuelle Urteile u.a.m. an
unsere Abonnenten. Eine Übersicht über die neuesten Urteile der letzten
30 Tage finden Sie hier:
http://www.anwaltonline.org/urteile/index.html

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
zur Zeit gut 1000 Urteile.

************************************************************************

************************************************************************

*2* Das Thema des Monats

  >> Anzahlung auf den Reisepreis

Nach den Bestimmungen des BGB wird der Reisepreis eigentlich erst am
Ende der Reise fällig. Eine Anzahlung auf den Reisepreis kann also vom
Reisenden nur dann verlangt werden, wenn dies gesondert vereinbart ist,
was üblicherweise in den AGB geschieht.
Bei Pauschalreisen kann eine vereinbarte Anzahlung zudem erst nach
vorheriger Übergabe eines Sicherungsscheines gefordert werden - wird
kein Sicherungsschein ausgehändigt, muß der gesamte Reisepreis erst nach
Ende der Reise entrichtet werden.

Nach der Rechtsprechung sind Vereinbarungen über Anzahlungen enge
Schranken gesetzt. Mit der Aushändigung des Sicherungsscheins und der
Reisebestätigung als Beleg für den Vertragsschluss ist eine Anzahlung
bis zu 20% des Reisepreises zulässig, wenn dies durch die Vorleistungen
des Reiseveranstalters gerechtfertigt ist. Die entsprechende
Entscheidung des OLG Köln wurde vom BGH (Az: X ZR 59/05) bestätigt. Der
Sicherungsschein schützt den Reisenden für den Fall, dass der
Veranstalter zahlungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet. Der
Restbetrag des Reisepreises kann bei entsprechender Vereinbarung zwei
bis vier Wochen vor Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung sämtlicher
Reiseunterlagen beansprucht werden.

  >> Welche Funktion hat die Reisebestätigung für den Reisevertrag?

Die Aushändigung der Reisebestätigung mit einem bestimmten Mindestinhalt
an den Reisenden ist in § 6 BGB-InfoV vorgeschrieben. Dieser Vorgang ist
nicht etwa gleichbedeutend mit dem Abschluss des Reisevertrags. Dieser
kommt im allgemeinen dadurch zustande, dass der Reisende ein Angebot zur
Buchung einer bestimmten Reise abgibt und der Reiseveranstalter dieses
Angebot annimmt. Angebot und Annahme müssen nicht schriftlich erklärt
werden, es genügt ein mündlicher oder telefonischer Abschluss. Die
Erklärungen können natürlich auch per Fax oder E-mail abgegeben werden.
Der Reiseprospekt stellt noch kein Angebot des Reiseveranstalters dar,
sondern nur eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot -
häufig als Reiseanmeldung bezeichnet - abzugeben. Deshalb steht es dem
Veranstalter jederzeit frei, ein Angebot des Kunden, eine bestimmte, im
Prospekt beschriebene Reise zu buchen, nicht anzunehmen, etwa, weil das
gewünschte Hotel ausgebucht ist.
Die Reisebestätigung ist ein Dokument, das den vereinbarten
Vertragsinhalt feststellt. Sie kann auf die Angaben im Reiseprospekt
Bezug nehmen.
Eine Reisebestätigung muss nicht ausgestellt werden, wenn die
Buchungserklärung des Reisenden weniger als 7 Werktage (Wichtig: auch
der Samstag ist ein Werktag!) vor Reisebeginn abgegeben wird. In diesem
Fall muss der Veranstalter den Reisenden noch vor Reisebeginn zumindest
darüber informieren, wie er sich zu verhalten hat, wenn während der
Reise Mängel auftreten und welche Fristen bei etwaigen Ansprüchen gegen
den Veranstalter einzuhalten sind.

  >> Aktuelle Reisewarnungen

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die folgenden Länder:

Afghanistan: Reisewarnung 28.07.2010

Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 27.07.2010

Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung
für den Gaza-Streifen 14.06.2010

Haiti: Reisewarnung 14.06.2010

Somalia: Reisewarnung 09.06.2010

Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 08.06.2010

Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 02.06.2010

Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 26.05.2010

Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) 11.05.2010

Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung 28.04.2010

Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 28.04.2010

Irak: Reisewarnung 19.04.2010

Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 23.02.2010

Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) 29.01.2010

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Änderung des Abflugtermins

Eine Änderung des Abflugtermins bei Pauschalreisen (nicht zu verwechseln
mit nicht geplanten Abflugverspätungen!) ist heutzutage eher die Regel
als eine Ausnahme. Die Änderungen schwanken zwischen wenigen Stunden und
gut einem Tag. Zwar ist der Reiseveranstalter verpflichtet den
Reisevertrag [... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline Direkt

************************************************************************

************************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

  >> Rechtsberatung

Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren Autoren (zugel.
Rechtsanwälte) beraten zu lassen.

  >> Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen Newsletter
zum Thema Ihres Interesses:
Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen

Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse  sind - der
Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.

************************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

  >> Kontakt

  >> Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre Email-Adresse zu
ändern, besuchen Sie http://www.anwon.net/newsletter.asp

  >> Werbung auf AnwaltOnline

Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten bzw. 200.000 Besucher im Monat!

  >> Urteilsübersicht zum selberkonfigurieren

  >> AnwaltOnline RSS-Feed

  >> Twitter

************************************************************************

*5* (P) (C) 2010
AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
Fax: 01805 7794 94906
0,14 EUR/Min. aus dem deutschen Festnetz; ggf. abw. Mobilfunktarif

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung
von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle
Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind
Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von Radio PSR und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben