>> Gepäckverspätung bei Pauschalreise - auch der
Veranstalter ist dran!
Kommt das Gepäck eines Pauschalreisenden am Urlaubsort verspätet
an, so kann für diesen Zeitraum eine Minderung des Reisepreises erfolgen.
Im vorliegenden Fall war das Gepäck falsch weitergeleitet worden
und kam erst mit zwei bzw. vier Tagen Verspätung an. Die Fluggesellschaft entschuldigte sich dafür und überwies auch eine Erstattungssumme
für Noteinkäufe. Der Reiseveranstalter bestritt jedoch, dass das
Gepäck nicht in der gleichen Maschine wie die Reisenden befördert
wurde. Eine solche pauschale Behauptung "ins Blaue hinein" ist nach Ansicht
des Gerichts unerheblich, insbesondere da die Fluggesellschaft bereits
ein anderes eingeräumt hatte. Für die Tage ohne Gepäck
konnte der Reisepreis um 35 Prozent gemindert werden.
LG Frankfurt - Az: 2-24 S 15/09
Fundstelle: ReiseRecht aktuell
>> 20-stündige Verspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung
Hat ein gebuchter Flug eine Verspätung von ca. 20 Stunden,
so besteht ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft,
da die Verspätung weit über den mindestens erforderlichen drei
Stunden nach der ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt. In diesem Fall
handelt es sich um eine wie eine Annullierung zu behandelnde große Verspätung. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorgetragen
werden, ist dieser Anspruch nicht ausgeschlossen.
BGH, 18.2.2010 - Az: Xa ZR 166/07
>> Rückflug wegen Windpocken verweigert
Im vorliegenden Fall hatte der Flugkapitän ein an Windpocken
erkranktes Kind aus dem Flugzeug gewiesen, obwohl ein Kinderarzt an einem Krankenhaus eine "Fit for flight"-Bescheinigung ausgestellt hatte.
Der Kapitän hatte sich das Kind, das noch Pusteln hatte und eine Ansteckungsgefahr für die anderen Passagiere befürchtet.
Die Familie konnte mit einem anderen Flug einen Tag später nach Hause
reisen. Die Familie verklagte anschließend den Reiseveranstalter auf
Minderung des Reisepreises. Es lag jedoch kein Reisemangel vor, weil der Flugkapitän als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters die Beförderung
zu Recht verweigert habe, da in der "Fit for flight"-Bescheinigung lediglich
auf den Gesundheitszustand des Kindes eingegangen wurde, nicht aber
auf mögliche Ansteckungsgefahren.
AG Duisburg, Urt. v. 29.10.2009 - 49 C 3398/09
>> Über Hurrikan darf nicht falsch oder unzureichend
informiert werden!
Im vorliegenden Fall nahm ein Hurrikan ab Tag der Hinreise auf Kuba Kurs, die Reisende hatte hiervon unmittelbar vor Abflug aus den Nachrichten erfahren. Auf eine entsprechende Nachfrage wurde ihr versichert, Kuba sei nicht gefährdet. Vier Tage später
wurde aber das Hotel und seine Umgebung von den orkanartigen Winden stark in Mitleidenschaft gezogen. Später verlangte die Reisende daher
eine Minderung i.H.v. 70%. Die Verletzung der Informationspflichten des Reiseveranstalters
vor Reiseantritt durch eine falsche oder eine unzureichende Information, stellt einen selbstständigen Reisemangel dar, soweit der Nutzen
der Reise betroffen ist. Hierbei handelt es sich um eine Hauptpflicht,
die verletzt wurde. Dennoch wurde die Forderung zurückgewiesen
- die Monatsfrist zur Anspruchsstellung war von der Reisenden übersehen
worden.
Aktenzeichen AG Duisburg, Az.: 53 C 2499/09
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Beim Reisevertrag sind die mitreisenden Kinder
i.a. nicht Vertragspartner des Reiseveranstalters, also
nicht Reisende im Sinne des Reisevertragsrechts. Sie haben daher auch
keine unmittelbaren vertraglichen Ansprüche gegen den Veranstalter.
Für den Fall, daß sich Reisemängel nur auf mitreisende Kinder
auswirken, ist zu prüfen, inwieweit die Reiseleistung insgesamt mangelhaft
ist. Danach berechnet sich dann eine etwaige Minderung. Vertragliche
Schadensersatzansprüche stehen den Kindern unmittelbar zu, da der
Reisevertrag ihnen gegenüber "Schutzwirkung für Dritte" hat.
Entscheidungen, die sich mit mitreisenden
Kindern beschäftigen, liegen in mehreren Bereichen vor:
Kinder erleben Urlaub anders als Erwachsene.
Bei ihnen kommt es i.a. nicht auf den Erholungswert, sondern auf
den Erlebniswert des Urlaubs an (AG Kleve, NJW-RR 1999, 489). Sie sind noch
nicht in der Lage, zwischen Urlaubszeit und sonstiger Zeit zu differenzieren
und können demnach auch keine Urlaubsfreude entwickeln (AG Bad Homburg,
RRa 1999, 165). Deshalb wird Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter
Urlaubszeit (§ 651f Abs.2 BGB) bei Kleinkindern nicht zugebilligt.
Die Grenze wird zum Teil erst mit der Einschulung gezogen (LG Hannover,
22.02.2000 - 17 S 1872/99). Bei größeren Kindern
wird der Schadensersatzanspruch auf Grund Schätzung nach Alter abgestuft gewährt.
Das LG Hannover hat in der zitierten Entscheidung einem 7-jährigen
Kind 20 DM (entspricht ca. EUR 10) pro Tag zugebilligt.
Fehlt am Urlaubsort die im Katalog beschriebene
Kinderbetreuung ohne Altersbeschränkung, so liegt ein Reisemangel
vor, wenn der Reiseteilnehmer wegen des geschlossenen Kindergartens
ein Kleinkind ständig beaufsichtigen muß. Das
LG Frankfurt (NJW-RR 1997, 820) hielt in einem solchen Fall eine Minderung des Reisepreises
von 25% für gerechtfertigt, das OLG Nürnberg bei
ähnlicher Situation 20% (RRa 2000, 91) und das AG Hamburg (RRa 2000, 143) nur
10%. Das OLG Nürnberg hat im übrigen in der zitierten Entscheidung
einen Grund zur Kündigung des Reisevertrags wegen des Mangels und einen
Anspruch wegen nutzlos vertaner Urlaubszeit verneint. Ein Reisemangel
liegt auch vor, wenn das zugesagte Kinderessen nur aus Pommes Frites
mit Ketchup besteht (LG Frankfurt/M, TranspR 1990, 306).
Wird mit kindgerechter Ausstattung geworben,
so muß der Veranstalter die Einrichtung auf Gefährdung für
Kinder überprüfen (BGH - Az: X ZR 44/04).
Müssen ein oder mehrere Kinder bei den
Eltern schlafen, weil das extra gebuchte Kinderzimmer nicht vorhanden ist,
kann der Reispreis nach AG Düsseldorf (RRa 1997, 101) um 25% gemindert
werden. Nach OLG Frankfurt/Main ist der Reisemangel in einem
solchen Fall so erheblich, daß er zur Kündigung des Reisevertrags
gem. § 651e Abs. 1 BGB berechtigt ist. Dagegen sieht das AG Bad Homburg (NJW-RR
1996, 306) keinen Kündigungsgrund darin, daß die
als Betreuerin für die Kinder mitreisende Großmutter nicht, wie vorgesehen, im
selben Hotel, sondern 10 Autominuten entfernt untergebracht wird und
deshalb die Kinder nicht betreuen kann.
Von einem Kinderspielplatz ausgehender Lärm
(AG Freiburg (Breisgau), RRa 1198, 54) oder der Lärm spielender Kinder
in einer Ferienhausanlage (AG Syke, Urt. v. 30.03.1995, 11 C 283/94) begründen
keinen Reisemangel.
>> Flugverkehr wegen Vulkanasche unterbrochen
- und nun?
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in
die folgenden Länder:
Palästinensische Gebiete: Reise- und
Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen 23.04.2010
Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
22.04.2010
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
22.04.2010
Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise/
Teilreisewarnung 19.04.2010
Afghanistan: Reisewarnung 19.04.2010
Irak: Reisewarnung 19.04.2010
Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
06.04.2010
Haiti: Reisewarnung 01.04.2010
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
23.02.2010
Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
22.02.2010
Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise
(Teilreisewarnung) 29.01.2010
Somalia: Reisewarnung 10.12.2009
Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung
19.11.2009
Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise/
Teilreisewarnung 03.11.2009
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>> Reisebuchung im Internet
Immer häufiger informieren sich diejenigen,
die ihren Urlaub nicht klassisch im Reisebüro unter Zuhilfenahme
von Prospekten buchen wollen, über Reiseziele und Angebote im Internet.
Doch Vorsicht: Nicht immer wird ein [...
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...]
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Urteile gelten nur für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
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