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[AnwaltOnline - Reiserecht Mai 2010]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                                   Mai 2010 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/                                     *
* ISSN: 1511-8975                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Gepäckverspätung bei Pauschalreise - auch der Veranstalter ist dran!

Kommt das Gepäck eines Pauschalreisenden am Urlaubsort verspätet an, so
kann für diesen Zeitraum eine Minderung des Reisepreises erfolgen. Im
vorliegenden Fall war das Gepäck falsch weitergeleitet worden und kam
erst mit zwei bzw. vier Tagen Verspätung an. Die Fluggesellschaft
entschuldigte sich dafür und überwies auch eine Erstattungssumme für
Noteinkäufe. Der Reiseveranstalter bestritt jedoch, dass das Gepäck
nicht in der gleichen Maschine wie die Reisenden befördert wurde. Eine
solche pauschale Behauptung "ins Blaue hinein" ist nach Ansicht des
Gerichts unerheblich, insbesondere da die Fluggesellschaft bereits ein
anderes eingeräumt hatte. Für die Tage ohne Gepäck konnte der Reisepreis
um 35 Prozent gemindert werden.

LG Frankfurt - Az: 2-24 S 15/09

Fundstelle: ReiseRecht aktuell

  >> 20-stündige Verspätung - Anspruch auf Ausgleichszahlung

Hat ein gebuchter Flug eine Verspätung von ca. 20 Stunden, so besteht
ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen die Fluggesellschaft, da die
Verspätung weit über den mindestens erforderlichen drei Stunden nach der
ursprünglich geplanten Ankunftszeit liegt. In diesem Fall handelt es
sich um eine wie eine Annullierung zu behandelnde große Verspätung.
Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorgetragen werden, ist dieser
Anspruch nicht ausgeschlossen.

BGH, 18.2.2010 - Az: Xa ZR 166/07

  >> Rückflug wegen Windpocken verweigert

Im vorliegenden Fall hatte der Flugkapitän ein an Windpocken erkranktes
Kind aus dem Flugzeug gewiesen, obwohl ein Kinderarzt an einem
Krankenhaus eine "Fit for flight"-Bescheinigung ausgestellt hatte. Der
Kapitän hatte sich das Kind, das noch Pusteln hatte und eine
Ansteckungsgefahr für die anderen Passagiere befürchtet. Die Familie
konnte mit einem anderen Flug einen Tag später nach Hause reisen. Die
Familie verklagte anschließend den Reiseveranstalter auf Minderung des
Reisepreises. Es lag jedoch kein Reisemangel vor, weil der Flugkapitän
als Erfüllungsgehilfe des Veranstalters die Beförderung zu Recht
verweigert habe, da in der "Fit for flight"-Bescheinigung lediglich auf
den Gesundheitszustand des Kindes eingegangen wurde, nicht aber auf
mögliche Ansteckungsgefahren.

AG Duisburg, Urt. v. 29.10.2009 - 49 C 3398/09

  >> Über Hurrikan darf nicht falsch oder unzureichend informiert werden!

Im vorliegenden Fall nahm ein Hurrikan ab Tag der Hinreise auf Kuba
Kurs, die Reisende hatte hiervon unmittelbar vor Abflug aus den
Nachrichten erfahren. Auf eine entsprechende Nachfrage wurde ihr
versichert, Kuba sei nicht gefährdet. Vier Tage später wurde aber das
Hotel und seine Umgebung von den orkanartigen Winden stark in
Mitleidenschaft gezogen. Später verlangte die Reisende daher eine
Minderung i.H.v. 70%.
Die Verletzung der Informationspflichten des Reiseveranstalters vor
Reiseantritt durch eine falsche oder eine unzureichende Information,
stellt einen selbstständigen Reisemangel dar, soweit der Nutzen der
Reise betroffen ist. Hierbei handelt es sich um eine Hauptpflicht, die
verletzt wurde. Dennoch wurde die Forderung zurückgewiesen - die
Monatsfrist zur Anspruchsstellung war von der Reisenden übersehen worden.

Aktenzeichen AG Duisburg, Az.: 53 C 2499/09

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Keine Haftung des Veranstalters für klimatische Verhältnisse am
Reiseort!

  >> Umbuchung von 4-Sterne auf 5-Sterne-Hotel darf nicht zu teuer sein!

  >> Gewährleistungsansprüche können durch Widerruf der
Einzugsermächtigung geltend gemacht werden

  >> Rücktritt vor Reisebeginn und Schaden des Veranstalters

Darüber hinaus versenden wir regelmässig aktuelle Urteile u.a.m. an
unsere Abonnenten. Eine Übersicht über die neuesten Urteile der letzten
30 Tage finden Sie hier:
http://www.anwaltonline.org/urteile/index.html

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
zur Zeit mehr als 950 Urteile.

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*2* Das Thema des Monats

  >> Reisen mit Kindern - was ist zu beachten

Beim Reisevertrag sind die mitreisenden Kinder i.a. nicht
Vertragspartner des Reiseveranstalters, also nicht Reisende im Sinne des
Reisevertragsrechts. Sie haben daher auch keine unmittelbaren
vertraglichen Ansprüche gegen den Veranstalter. Für den Fall, daß sich
Reisemängel nur auf mitreisende Kinder auswirken, ist zu prüfen,
inwieweit die Reiseleistung insgesamt mangelhaft ist. Danach berechnet
sich dann eine etwaige Minderung. Vertragliche Schadensersatzansprüche
stehen den Kindern unmittelbar zu, da der Reisevertrag ihnen gegenüber
"Schutzwirkung für Dritte" hat.

Entscheidungen, die sich mit mitreisenden Kindern beschäftigen, liegen
in mehreren Bereichen vor:

Kinder erleben Urlaub anders als Erwachsene. Bei ihnen kommt es i.a.
nicht auf den Erholungswert, sondern auf den Erlebniswert des Urlaubs an
(AG Kleve, NJW-RR 1999, 489). Sie sind noch nicht in der Lage, zwischen
Urlaubszeit und sonstiger Zeit zu differenzieren und können demnach auch
keine Urlaubsfreude entwickeln (AG Bad Homburg, RRa 1999, 165). Deshalb
wird Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit (§ 651f
Abs.2 BGB) bei Kleinkindern nicht zugebilligt. Die Grenze wird zum Teil
erst mit der Einschulung gezogen (LG Hannover, 22.02.2000 - 17 S
1872/99). Bei größeren Kindern wird der Schadensersatzanspruch auf Grund
Schätzung nach Alter abgestuft gewährt. Das LG Hannover hat in der
zitierten Entscheidung einem 7-jährigen Kind 20 DM (entspricht ca. EUR
10) pro Tag zugebilligt.

Fehlt am Urlaubsort die im Katalog beschriebene Kinderbetreuung ohne
Altersbeschränkung, so liegt ein Reisemangel vor, wenn der
Reiseteilnehmer wegen des geschlossenen Kindergartens ein Kleinkind
ständig beaufsichtigen muß. Das LG Frankfurt (NJW-RR 1997, 820) hielt in
einem solchen Fall eine Minderung des Reisepreises von 25% für
gerechtfertigt, das OLG Nürnberg bei ähnlicher Situation 20% (RRa 2000,
91) und das AG Hamburg (RRa 2000, 143) nur 10%. Das OLG Nürnberg hat im
übrigen in der zitierten Entscheidung einen Grund zur Kündigung des
Reisevertrags wegen des Mangels und einen Anspruch wegen nutzlos
vertaner Urlaubszeit verneint. Ein Reisemangel liegt auch vor, wenn das
zugesagte Kinderessen nur aus Pommes Frites mit Ketchup besteht (LG
Frankfurt/M, TranspR 1990, 306).

Wird mit kindgerechter Ausstattung geworben, so muß der Veranstalter die
Einrichtung auf Gefährdung für Kinder überprüfen (BGH - Az: X ZR 44/04).

Müssen ein oder mehrere Kinder bei den Eltern schlafen, weil das extra
gebuchte Kinderzimmer nicht vorhanden ist, kann der Reispreis nach AG
Düsseldorf (RRa 1997, 101) um 25% gemindert werden. Nach OLG
Frankfurt/Main ist der Reisemangel in einem solchen Fall so erheblich,
daß er zur Kündigung des Reisevertrags gem. § 651e Abs. 1 BGB berechtigt
ist. Dagegen sieht das AG Bad Homburg (NJW-RR 1996, 306) keinen
Kündigungsgrund darin, daß die als Betreuerin für die Kinder mitreisende
Großmutter nicht, wie vorgesehen, im selben Hotel, sondern 10
Autominuten entfernt untergebracht wird und deshalb die Kinder nicht
betreuen kann.

Von einem Kinderspielplatz ausgehender Lärm (AG Freiburg (Breisgau), RRa
1198, 54) oder der Lärm spielender Kinder in einer Ferienhausanlage (AG
Syke, Urt. v. 30.03.1995, 11 C 283/94) begründen keinen Reisemangel.

  >> Flugverkehr wegen Vulkanasche unterbrochen - und nun?

  Den Beitrag haben wir aus aktuellen Anlass in unser Webangebot
eingestellt. Sie finden den Beitrag unter
 
http://www.anwaltonline.org/tips/schwierigkeiten/flugverkehr_wegen_vulkanasche_unterbrochen_-_und_nun.html

  >> Aktuelle Reisewarnungen

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die folgenden Länder:

Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung
für den Gaza-Streifen 23.04.2010

Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 22.04.2010

Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 22.04.2010

Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 19.04.2010

Afghanistan: Reisewarnung 19.04.2010

Irak: Reisewarnung 19.04.2010

Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 06.04.2010

Haiti: Reisewarnung 01.04.2010

Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 23.02.2010

Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) 22.02.2010

Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) 29.01.2010

Somalia: Reisewarnung 10.12.2009

Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung 19.11.2009

Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 03.11.2009

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Reisebuchung im Internet

Immer häufiger informieren sich diejenigen, die ihren Urlaub nicht
klassisch im Reisebüro unter Zuhilfenahme von Prospekten buchen wollen,
über Reiseziele und Angebote im Internet. Doch Vorsicht: Nicht immer
wird ein [... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
Fax: 01805 7794 94906
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