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[AnwaltOnline - Reiserecht Februar 2010]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                               Februar 2010 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/                                     *
* ISSN: 1511-8975                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

  >> Reisekostenerstattung bei 15-stündiger Flugverspätung?

1. Der Flugreisende, der Flugreisen für sich im eigenen Namen und für
eine Person mit deren Familiennamen bucht, handelt dabei regelmäßig als
Vertreter des anderen Reisenden und kann deshalb keine Ansprüche aus dem
Beförderungsvertrag für den anderen Reisenden geltend machen.

2. Ein Flugreisender, der einen Flug mit einem Start in Deutschland samt
Rückflug nach Deutschland gebucht hat, und den Rückflug erst mit einer
Verspätung von 15 Stunden antreten konnte und angetreten hat, kann nicht
die Flugscheinkosten für den Rückflug mit der Begründung erstattet
verlangen, es handele sich insoweit um einen nicht vereinbarungsgemäß
zurückgelegten Reiseabschnitt. Er kann den Anspruch auch nicht damit
begründen, dass ihm nicht mitgeteilt wurde, er könne, statt den Rückflug
wahrzunehmen, den Reisepreis verlangen.

3. Die Verspätung einer Flugreise um 15 Stunden stellt keine
Annullierung dar.

LG Düsseldorf, 24.6.2008 - Az: 22 S 255/06

Quelle: NJW-RR 2008, 1284 (Leitsätze der NJW-Redaktion)

  >> Vier-Wochen-Frist gilt auch Sozialversicherungsträger

Auch dann, wenn der Reisende bei ihm verbliebene Ansprüche rechtzeitig
geltend gemacht hat, sind Ansprüche des Sozialversicherungsträgers, der
es schuldhaft versäumt hat, auf ihn übergegangene reisevertragliche
Schadensersatzansprüche innerhalb der Vier-Wochen-Frist gegenüber dem
Reiseveranstalter geltend zu machen, ausgeschlossen. Die
Belehrungspflicht über diese Frist erstreckt sich nicht auf einen dem
Reisenden Leistungen gewährenden Dienstherrn oder Sozialversicherungsträger.

BGH, 9.6.2009 - Az: Xa ZR 74/08

  >> Zug zum Flug - Bahnunternehmen ist Erfüllungsgehilfe!

Das Bahnunternehmen ist Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters, wenn
dieser für die Anfahrt zum Flughafen die Zuganfahrt mit in das
Gesamtleistungspaket aufgenommen hat.

AG Hannover, Urt. v. 10.9.2009 - 553 C 6845/09

  >> Kreuzfahrtabbruch wegen Fehldiagnose der Schiffsärztin

Im vorliegenden Fall wurde einem Ehepaar die Weiterfahrt auf einer
Kreuzfahrt verwehrt, nachdem die Schiffsärztin - zu Unrecht, so die
Reisenden - einen Herzinfarkt diagnostiziert hatte. Daher verlangten die
Reisenden vom Veranstalter Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die
Verantwortung für die Weiterbeförderung war jedoch nach der vorliegenden
medizinischen Diagnose von Reiseleitung und Kapitän zulässigerweise
abgelehnt worden. Der Veranstalter haftet nicht für einen etwaigen
Fehler der Schiffsärztin, da die ärztliche Behandlung auch dann nicht
Bestandteil des Reisevertrages ist, wenn im Prospekt mit einem modern
eingerichteten Hospital geworben wird.

LG Bonn, 2.9.2009 - Az: 3 O 31/09

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> AGB Klausel für "halbe Doppelzimmer" auf Kreuzfahrt unwirksam!

  >> Rail&Fly-Ticket und Zugverspätungen - wer haftet wenn der Flieger
verpasst wird?

  >> Mangelhafte Reise - Monatsfrist einhalten!

  >> Unterschiedliche Tarife für Schüler und Senioren - Verstoß gegen
das AGG?

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
zur Zeit gut 950 Urteile.

Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

  >> Insolvenz von Fluggesellschaften

Kommt es zu einer Insolvenz einer Fluggesellschaft, so stellt sich die
Frage, was Reisende, deren gebuchte Flüge zwar bezahlt, indes nicht mehr
durchgeführt wurden, die Frage, ob und bejahendenfalls wie sie das
verauslage Geld wiederbekommen können.

Um zunächst ein weitverbreitetes Missverständnis auszuräumen:
Fluggesellschaften unterliegen – im Gegensatz zu Reiseveranstaltern -
nicht der Pflichtversicherung gegen Insolvenz. Demnach hat der
geschädigte Fluggast auch keinen Anspruch gegen eine Versicherung.

Zu unterscheiden sind sodann folgende Fälle:

1. Der Reisende hat einen Luftbeförderungsvertrag mit einer
Fluggesellschaft abgeschlossen

Wird die Fluggesellschaft insolvent und kann der Reisende daher etwaige
Ansprüche gegen sie nicht durchsetzen, so können diese Ansprüche zur
Insolvenztabelle angemeldet werden. Auskunft über den
Insolvenzverwalter, bei dem die Formblätter für eine Anmeldung
angefordert werden können, erteilt das zuständige Insolvenzgericht.
Zuständig ist das Amtsgericht, bei dem die jeweilige Fluggesellschaft in
das Handelsregister eingetragen ist.

Chancen, eine Forderung tatsächlich im Insolvenzverfahren realisieren zu
können, bestehen allerdings in der Regel nicht, da der Reisende keine
bevorrechtigte Gläubigerstellung innehat. Die Anmeldung zur
Forderungstabelle zieht indes keine Kosten nach sich, so dass eine
bestehende Forderung vorsichtshalber trotz der geringen Chancen auf
Zuteilung einer Quote angemeldet werden kann.

2. Der Reisende hat einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter
abgeschlossen, der neben anderen Reiseleistungen wir Hotel etc. auch
einen Flug umfasst

Fällt der Flug in diesem Fall wegen Insolvenz der Fluggesellschaft aus
und erleidet der Reisende hierdurch einen Schaden, so richten sich seine
Ansprüche von vornherein gegen den Reiseveranstalter als seinen
Vertragspartner. Vertragliche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft
stehen dem Reisenden hier ohnehin nicht zu.

Den Schaden trägt dann letztlich der Reiseveranstalter, dessen
Vertragspartner die Fluggesellschaft ist.

  >> Aktuelle Reisewarnungen

Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in die folgenden Länder:

Haiti: Reisewarnung 28.01.2010

Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 28.01.2010

Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung
für den Gaza-Streifen 08.01.2010

Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 06.01.2010

Afghanistan: Reisewarnung 06.01.2010

Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 06.01.2010

Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) 04.01.2010

Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 04.01.2010

Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung) 04.01.2010

Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 04.01.2010

Somalia: Reisewarnung 10.12.2009

Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung 19.11.2009

Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 03.11.2009

Irak: Reisewarnung 30.10.2009

Guinea: Reisewarnung 15.10.2009

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

  >> Lärm während der Reise - Reisemangel?

Ein häufiger Streitpunkt bei Reisemängeln ist die Lärmbelastung am
Urlaubsort. Besonders problematisch ist, daß zum einen stark variierende
Empfindlichkeiten seitens der Reisenden existieren und zum anderen die
Veranstalter im Katalog bereits auf etwaige Belastungen in blumiger
Sprache [... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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