>> Gewährleistungsansprüchen nicht beim Reiseleiter
anmelden!
Zwar können Gewährleistungsansprüche grundsätzlich
auch vor Ablauf der Reise am Urlaubsort angemeldet werden, der Zugang beim Reiseveranstalter muss aber fristgerecht sein. Hierzu genügt die Anmeldung beim Reiseleiter nicht.
LG Frankfurt/Main, 15.8.2008 – Az: 2-24 S 87/07
Quelle: RRa 2008, 228
>> Verjährung per AGB auf ein Jahr beschränken?
Die Klausel in den Reisevertragsbedingungen
"Ihre Ansprüche nach den §§ 651c-f BGB verjähren
in einem Jahr"
ist unwirksam.
LG Frankfurt/Main, 26.6.2008 – Az: 2-24 S 173/07
Quelle: RRa 2008, 243
>> Über spezielle Einreisevorschriften für Minderjährige
ist aufzuklären!
Ein Fluggast ist von der Buchungsstelle darüber zu informieren,
wenn für die Mitnahme nicht mit den Eltern reisender Kinder spezielle Einreisevorschriften bestehen.
AG Bad Homburg, 6.3.2008 – Az: 2 C 2616/07 (10)
Quelle: RRa 2008, 173
>> Annullierung eines Flugs wegen technischer Defekte - Ausgleichszahlung?
Technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs gelegentlich auftreten können, begründen für sich gesehen keine
außergewöhnlichen Umstände, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung
befreien können, bei einer aufgrund des Defekts erforderlichen Annullierung
des Flugs die nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehene Ausgleichszahlung zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn das Luftfahrtunternehmen alle vorgeschriebenen oder sonst bei Beachtung
der erforderlichen Sorgfalt gebotenen Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt hat.
BGH, 12.11.2009 - Az: Xa ZR 76/07
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Ein Agenturvertrag regelt die Rechte und Pflichten
zwischen einem Reiseveranstalter und einem Reisevermittler
(Reisebüro). Der Agenturvertrag regelt u.a. die Provisionshöhe,
Zahlungsverpflichtungen beider Vertragspartner, Aufgaben des Reisevermittlers
als Erfüllungsgehilfe gegenüber dem
Kunden etc. Agenturvertrage laufen i.d.R. über ein
Geschäftsjahr (üblich: 1. November bis 31. Oktober).
>> Erfüllungsgehilfe
Im Auftrag des Reiseveranstalters tätige
Personen oder Unternehmen sind Erfüllungsgehilfen. Dies sind z.B. Busunternehmer,
Fluggesellschaften, Hotelbesitzer etc. Der Reiseveranstalter
haftet für rechtswidrige und schuldhafte Fehler von Erfüllungsgehilfen
(§ 278 BGB). Dies erleichtert es dem Reisenden wesentlich, seine Rechte
durchzusetzen, da nicht jeweils der betroffene Erfüllungsgehilfe,
der u.U. in einem anderen Land sitzt, zu verklagen ist sondern alle Forderungen
gebündelt an den Veranstalter einer Pauschalreise gerichtet
werden können. Dies ergibt sich daraus, dass bei einem Reisevertrag
der Reiseveranstalter und nicht die einzelnen
Leistungsträger Vertragspartner sind. Das Rechtsverhältnis
zwischen Reiseveranstalter und Erfüllungsgehilfe ist für den
Reisenden unerheblich. Es kommt allein darauf an, dass eine dem Reiseveranstalter
obliegende Verbindlichkeit tatsächlich ausgeführt wurde (z.B.
Bereitstellung eines Hotelzimmers in einem bestimmten Hotel und in einer bestimmten
Kategorie).
Nicht jede Leistung, die bei einer Reise in
Anspruch genommen wird, wird durch einen Erfüllungsgehilfe ausgeführt.
Wenn z.B. eine Leistung vor Ort in Anspruch genommen wird, die nicht
vom Reiseveranstalter angeboten oder bei diesem gekauft wurde, so handelt
es sich nicht um eine Leistung eines Erfüllungsgehilfen. Etwaige Schäden
müssen daher direkt gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Dies betrifft
z.B. den Fall, bei dem sich der Reisende auf einem öffentliche
Strand bei einem Bootsverleiher ein Boot mietet.
>> Reisebüro
Ein Reisebüro kann sowohl Reisevermittler
als auch Reiseveranstalter sein und bietet Informationen und Buchungsmöglichkeiten
für diverse Reisen, Flüge, und Hotelaufenthalte.
Für die Unterscheidung zwischen Reiseveranstalter und Reisevermittler kommt
es im wesentlichen darauf an, wie das Reisebüro gegenüber
dem Kunden auftritt. Maßgeblich ist hierbei allein die Sicht des Reisenden (§
651a II BGB). Aus diesem Grund ist vom Reisebüro unmissverständlich
zu erkennen zu geben, dass vermittelte Leistungen nicht im eigenen Namen
erbracht werden sollen, sondern Reiseleistungen von Reiseveranstaltern
vermittelt werden. Im Zweifel ist der Vermittler mit allen rechtlichen
Konsequenzen als der Reiseveranstalter zu betrachten.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in
die folgenden Länder:
Mauretanien: Reise- und Sicherheitshinweise
(Teilreisewarnung) 28.12.2009
Somalia: Reisewarnung 10.12.2009
Jemen: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
10.12.2009
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
27.11.2009
Niger: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
26.11.2009
Algerien: Reise- und Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
24.11.2009
Haiti: Reise- und Sicherheitshinweise 24.11.2009
Palästinensische Gebiete: Reise- und
Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen 19.11.2009
Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung
19.11.2009
Afghanistan: Reisewarnung 09.11.2009
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
04.11.2009
Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise/
Teilreisewarnung 03.11.2009
Irak: Reisewarnung 30.10.2009
Pakistan: Reise- und Sicherheitshinweise/
Teilreisewarnung 19.10.2009
Guinea: Reisewarnung 15.10.2009
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>> Reisevermittler
Die Vermittlung oder Besorgung von Leistungen
(Pauschalreisen oder Reisebausteine, Hotelzimmer, Flüge,
etc.) eines Dritten macht den Vermittler zum Reisevermittler. Dies können
Handelsvertreter sein, die oft durch einen Agenturvertrag an Reiseveranstalter
gebunden sind. Der Handelsvertreter handelt im eigenen Namen
auf fremde Rechnung und kann [...
weiterlesen
...]
>> Schadenminderungspflicht
Reisende sind verpflichtet, bei einem aufgetretenem
Reisemangel alles Zumutbare zu unternehmen, um den aus diesem
Mangel entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder diesen
nach Möglichkeit abzuwenden, da der Schädiger kein Recht hat, vom [...
weiterlesen
...]
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