Zur Vereinfachung kann bei einer Flugverspätung im Pauschalreiserecht
an der "4-Stunden-Regelung" festgehalten werden.
LG Frankfurt/Main, 10.5 2007 - Az: 2 24 S 181/05
>> Keine Klausel gegen "Cross-Border-Selling" und "Überkreuzbuchen"
im Flugverkehr
Eine Klausel in einem Flugtransportvertrag über eine Personenbeförderung, wonach ein Passagier seines Weitertransportanspruchs verlustig geht, wenn er nicht alle Flugcoupons in der vorgesehenen Reihenfolge abfliegt, ist unwirksam, weil sie
den Passagier unangemessen benachteiligt. Sie weicht von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab, weil das Verhältnis
von Leistung und Gegenleistung gestört wird. Bei dieser Klausel
handelt es sich auch um eine unzulässige Vertragsstrafe im Sinne von
§ 308 Nr. 6 BGB.
OLG Frankfurt/Main, 18.12.2008 - Az: 16 U 76/08
>> Economy Class statt First Comfort Class - Reisevertrag
kann gekündigt werden!
Im vorliegenden Fall hatte ein Reisender für Hin- und Rückflug
die in dem Prospekt besonders herausgestellte First Comfort Class mit
einem Aufpreis von EUR 1.300 gebucht. Bei Abflug wurde er jedoch auf
die Economy Class verwiesen. Dies muss der Reisende nicht hinnehmen. Vielmehr ist er berechtigt, den Reisevertrag zu kündigen und
kann neben Rückzahlung des Reisepreises eine Entschädigung wegen
nutzlos vertaner Urlaubszeit verlangen.
OLG Düsseldorf, 13.12.2007 - Az: 12 U 39/07
>> Rauchverbot in Kreuzfahrtkabinen eingeführt - Reiserücktrittsgrund
Führt ein Reiseveranstalter nach Buchung der Reise auf einem Kreuzfahrtschiff ein generelles Rauchverbot in den Kabinen ein,
so liegt darin die Änderung einer wesentlichen Reiseleistung (erlaubtes
Rauchen in der Kabine), die den Reisenden zum (kostenfreien) Rücktritt
vom Vertrag berechtigt.
OLG Rostock, 21.10.2008 - Az: 1 U 183/08
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Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, eine
Versicherung abzuschließen, die den Reisenden vom Risiko der Insolvenz
des Veranstalters weitgehend entlastet (§ 651k BGB). Die Versicherung
kann durch das Zahlungsversprechen eines deutschen Kreditinstituts
ersetzt werden. Hat der Veranstalter seine Hauptniederlassung
nicht in Deutschland sondern in einem anderen EU - Staat oder in einem
EWR - Staat reicht eine Absicherung nach den Vorschriften dieses
Staates aus.
Der Veranstalter muss dem Reisenden für
den Versicherungsfall einen unmittelbaren Anspruch gegen die Versicherung
oder das Kreditinstitut verschaffen und dem Reisenden eine entsprechende
Bestätigung der Versicherung oder des Kreditinstituts, einen
sog. Sicherungsschein, übergeben.
Vor Übergabe des Sicherungsscheins muss
der Reisende, solange die Reise nicht abgeschlossen ist (und damit für
den Reisenden kein Risiko mehr besteht) keine Zahlungen an den Veranstalter
leisten.. Wird der Sicherungsschein nicht übergeben, kann
der Reisende den Reisevertrag jedenfalls dann kündigen, wenn er den
Veranstalter zuvor gemahnt und ihm eine Frist gesetzt hat.
Versichert sind der Reisepreis und die notwendigen
Aufwendungen für eine Rückreise vom Urlaubsort. Dazu gehört
auch, dass der Reisende Ersatz erhält, wenn er Leistungen, die im Reisepreis
enthalten sind, wie z.B. Hotelkosten noch einmal bezahlen muss. Wird
die Reise wegen Zahlunsunfähigkeit des Veranstalters
abgebrochen, zahlt die Versicherung natürlich nur den Teil des Reisepreises
zurück, der nicht durch bereits erbrachte Leistungen „verbraucht“ ist.
Eine Insolvenzversicherung ist nicht vorgeschrieben
für Veranstalter, die nur gelegentlich und nicht gewerblich
Reisen veranstalten, wie z.B. Vereine, ebenfalls nicht bei Reisen, die
nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung einschließen
und nicht mehr als EUR 75,00 kosten. Darunter fallen also die sogenannten
Kaffeefahrten. Auch juristische Personen des öffentlichen
Rechts brauchen, wenn sie Reisen veranstalten, keine Insolvenzversicherung.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen in
die folgenden Länder:
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
28.01.2009
Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweis/
Teilreisewarnung 28.01.2009
Palästinensische Gebiete: Reise- und
Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen 23.01.2009
Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise/
Teilreisewarnung 23.01.2009
Somalia: Reisewarnung 15.01.2009
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
14.01.2009
Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung
13.01.2009
Afghanistan: Reisewarnung 06.01.2009
Irak: Reisewarnung 17.12.2008
Haiti: Reisewarnung 12.12.2008
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>> Haftpflichtversicherung auf Reisen
Grundsätzlich ergeben sich für einen
Reisenden zwei Konstellationen: Man hat bereits eine Privathaftpflicht oder
nicht, was eigentlich eher ein selten vorkommender Fall ist. Sinn einer
Haftpflichtversicherung ist es, für Schäden, die das Eigentum
Dritter oder [...
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...]
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