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[AnwaltOnline - Reiserecht November 2008]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                              November 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/                                     *
* ISSN: 1511-8975                                                      *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Minderung erst ab Mängelanzeige!

Auch hinsichtlich dem Reiseveranstalter bekannter Mängel ist eine
unverzügliche Mängelanzeige erforderlich, da nicht jeder objektive
Mangel von jedem Reisenden gleichermaßen als Beeinträchtigung seiner
Reise empfunden wird. Ohne entsprechende Beanstandung besteht für den
Veranstalter keine Veranlassung, Abhilfe zu schaffen. Der bloße Einwand,
Abhilfe sei nicht möglich gewesen, so dass eine Mängelanzeige
entbehrlich war, genügt nicht. Daher wurde die Minderung des
Reisepreises dem Reisenden erst ab dem Zeitpunkt der Mängelanzeige
zugesprochen.

LG Duisburg, 27.3.2008 - Az: 12 S 70/07

 >> Flug verpasst - ohne Rückbestätigung kein Schadensersatz

Es besteht kein Schadensersatzanspruch wegen eines verpassten Fluges,
wenn der Rückflug entgegen vertragsgemäßer Vereinbarung nicht innerhalb
der letzten 72 Stunden vor Flugbeginn rückbestätigt wurde. Gibt der
Reisende eine falsche Flugnummer an, so sind fehlgeschlagene Versuche
der Rückbestätigung dem Fluggast anzulasten. Behauptet der Reisende nun,
der mit der Rückbestätigung beauftragte Sohn habe eine andere Flugzeit
genannt bekommen, so genügt dies alleine nicht aus. Hier ist konkret
darzulegen, wann der Sohn mit welcher Person unter welcher Telefonnummer
mit welchem Inhalt gesprochen hat.

LG Hanover, 25.8.2008 - Az: 1 S 19/08

 >> Mieses Schulniveau bei Schüleraustausch und nun?

Im vorliegenden Fall hatte ein Veranstalter für
Schüleraustauschprogramme Programme in Südafrika damit beworben, dass
die dort besuchten Schulen in ähnlicher Weise wie amerikanische
Highschools seien. Bei der zugewiesenen Schule handelte es sich dann
jedoch um eine Einrichtung, die im wesentlichen zur rudimentären
Erziehung von Aidswaisen gedacht ist. Zudem wurden dort allenfalls zwei
Stunden täglich Unterricht in der lokalen Landessprache angeboten. Der
Schüler konnte daher nach erfolglosem Abhilfegesuch die Reise wegen
Mangels kündigen.

LG Köln, 6.2.2007 - Az: 8 O 184/06

 >> Größe eines Ferienbungalows muss stimmen!

Ein Veranstalter kann sich nicht auf einen allgemeinen Hinweis im
Informationsteil seines Kataloges berufen, nach dem bei der Angabe der
Appartementgrößen in südlichen Ländern oftmals die Terrasse mit
eingerechnet wird, wenn der Bungalow statt 32qm lediglich 22qm aufwies.
Führt diese Größenabweichung nun dazu, dass aufgrund der Enge eine
Schlafpritsche in der Küche aufgestellt werden musste und durch
zusätzlich Betten die Schranktüren nicht mehr zu öffnen waren, so kann
der Reisepreis um 10% gemindert werden.

AG Duisburg, 6.6.2007 - Az: 70 C 2886/06

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Um sechs Stunden verspätete Ankunft und überbuchter Hinflug

 >> Reiserücktrittskostenversicherung auch für den Verlobten?

 >> Annullierung wegen technischen Defekts - Ausgleichszahlung?

 >> Reiseveranstalter haftet nicht immer für den Strandzustand

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 800 Urteile.

Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Worüber muss mich der Reiseveranstalter informieren?

Die Informationspflichten des Reiseveranstalters sind größtenteils
unmittelbar im Gesetz geregelt. Informationspflichtig ist sowohl der
Reiseveranstalter selbst als auch ein von ihm eingeschalteter Vermittler
(Reisebüro). Die geschuldeten Informationen hat der Veranstalter
hauptsächlich im Reiseprospekt - sofern ein solcher vorhanden ist - vor
der Buchung  zu erteilen. Über den Inhalt des - schon abgeschlossenen -
Reisevertrags muss der Reisende unverzüglich nach der Buchung in der
Reisebestätigung informiert werden. Die sonst noch erforderlichen
Informationen sind vor Antritt der Reise zu erteilen.

Wichtig: Eingeschränkte Informationspflichten gelten für Veranstalter,
die nur gelegentlich und außerhalb ihres Gewerbebetriebs Reisen
durchführen. Das sind etwa Vereine, Kirchen, Schulen usw. Auf solche
Reisen - wenn sie überhaupt dem Reiserecht unterliegen (vgl. >> Wer ist
Reiseveranstalter?) - ist vor allem die Informationsverordnung mit ihren
strengen Vorschriften nicht anwendbar (§ 11 BGB-InfoV).

Mindestinformationen vor der Buchung, wenn kein Prospekt existiert (§ 5
BGB-InfoV) :
Pass- und Visumerfordernisse
Gesundheitspolizeiliche Formalitäten
Mindestinformationen im Prospekt (§ 4 BGB-InfoV)
Reisepreis
Höhe der Anzahlung
Fälligkeit des Restbetrages

Sowie, falls für die Reise von Bedeutung:

Bestimmungsort
Transportmittel (Merkmale und Klasse)
Unterbringung (Art, Lage, Kategorie des Hotels)
Mahlzeiten
Reiseroute
Pass- und Visumerfordernisse
Gesundheitspolizeiliche Formalitäten für Reise und Aufenthalt
Mindestteilnehmerzahl für die Reise und Endtermin für eine etwaige
Absage durch den Veranstalter

Wichtig ist, dass sich der Reiseveranstalter Änderungen in einzelnen
Punkten (z.B. Wechsel der angebotenen Fluglinie) vorbehalten kann. Der
Vorbehalt muss aber klar formuliert sein.

Informationen vor Vertragsschluss(§ 6 Abs. 3 BGB-InfoV) Falls der
Reiseveranstalter Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese
nicht bereits im Prospekt abgedruckt sind, müssen sie dem Reisenden in
vollem Wortlaut zur Verfügung gestellt werden.

Mindestangaben in der Reisebestätigung (§ 6 BGB-InfoV):

Reisepreis und Zahlungsmodalitäten

Wegen der folgenden Punkte kann die Reisebestätigung auf einen etwaigen
Prospekt des Reiseveranstalters Bezug nehmen, den er dem Reisenden zur
Verfügung gestellt hat:

Bestimmungsort oder –orte (z.B. bei Rundreisen) und Aufenthaltsdauer
Tag, voraussichtliche Zeit und Ort der Abreise und Rückkehr
Besuche, Ausflüge und sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen
(z.B. Sportmöglichkeiten, Animation)
Hinweise auf vorbehaltene Preisänderungen nach § 651a Abs. 3 BGB und
Ausgaben, die nicht im Reisepreis enthalten sind (z.B. Flughafengebühr).
Vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden
Name und Anschrift des Reiseveranstalters
Information über das beim Auftreten von Reisemängeln wichtige Verhalten
Information über Fristen, die einzuhalten sind, wenn Ansprüche wegen
Reisemängeln geltend gemacht werden und Benennung der Stelle, bei der
solche Ansprüche angemeldet werden müssen.
Angaben über den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung
oder Rücktransportversicherung bei Unfall oder Krankheit.

Wichtig: Bei Last-minute-Reisen, bei denen zwischen Buchung und
Reisebeginn weniger als 7 Werktage liegen, muss der Reiseveranstalter
keine Reisebestätigung ausstellen. Er muss den Reisenden vor
Reiseantritt aber in jedem Fall über das richtige Verhalten beim
Auftreten von Reisemängeln informieren.

Mindestinformationen vor Reisebeginn (§ 8 BGB-InfoV) :
http://www.anwaltonline.org/tips/reisebeginn/informieren-mindestinformationen.html

Weitere Informationspflichten

Weitere Informationspflichten, die sich nicht unmittelbar aus
gesetzlichen Vorschriften ergeben, hat die Rechtsprechung entwickelt. Es
handelt sich dabei überwiegend um Informationen, die spätestens bei der
Buchung erteilt werden müssen, weil von  ihnen der Entschluss des
Reisenden, den Reisevertrag abzuschließen, abhängen kann.

Beispiele (Themen, über die informiert werde muss) in alphabetischer
Reihenfolge :
http://www.anwaltonline.org/tips/reisebeginn/informieren-beispiele.html

Folgen der Verletzung von Informationspflichten Die Verletzung von
Informationspflichten kann Minderungs- oder Schadensersatzansprüche des
Reisenden zur Folge haben

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die folgenden Länder:

Somalia: Reisewarnung 30.10.2008

Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung 29.10.2008

Afghanistan: Reisewarnung 24.10.2008

Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 16.10.2008

Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 15.10.2008

Sri Lanka: Reise- und Sicherheitshinweis/ Teilreisewarnung 01.10.2008

Haiti: Reisewarnung 09.09.2008

Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung 05.09.2008

Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung
für den Gaza-Streifen 18.08.2008

Irak: Reisewarnung 18.03.2008

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Mängelabgeltung durch Gratisleistungen

Im Zeitalter des Massentourismus ist die Unzufriedenheit der Urlauber
wegen Mängeln am Urlaubsort keine Seltenheit. Reiseveranstalter
versuchen daher zunehmend, Mängelrügen der Reisenden noch vor Ort
dadurch zu begegnen, dass sie eine "Gratisleistung" anbieten, etwa dem
Reisenden einen Mietwagen stellen oder eine Exkursion bezahlen;
[... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

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