Wurden in der Reisebeschreibung des Hotels ausdrücklich Liegen
zur Poolbenutzung erwähnt, so müssen diese auch innerhalb
der üblichen Badezeiten zur Verfügung stehen. Kann der Pool bis 20:00 Uhr
benutzt werden und werden die Liegen dennoch bereits um 17:00 weggeschafft,
so berechtigt dies zur Minderung des Reisepreises i.H.v. 10%. Deutschsprachiges Personal kann indes in einem Hotel nicht verlangt werden.
AG Baden-Baden, 8.2.2008 - Az: 16 C 61/07
>> Verspätung bis in den Folgetag ist keine Annullierung!
Eine Annullierung liegt nur dann vor, wenn ein Flug ersatzlos gestrichen wurde. Liegt die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende
Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit, so kann
eine Verspätung vorliegen. Die Abgrenzung erfolgt durch Identität
von Flugnummer, Flugzeug und gebuchten Passagieren.
LG Berlin, 29.3.2007 - Az: 52 S 369/06
>> Minderung bei getrennter Unterbringung und miesem Essen
bei Sprachreise
Wurde bei einer gebuchten Sprachreise versprochen, dass die Kinder
in einer Gastfamilie untergebracht werden und wurde das Kind tatsächlich nur in deren Nähe und zusammen mit anderen Jugendlichen untergebracht und war das Essen darüber hinaus mangelhaft, so besteht ein
Anspruch auf Minderung des Reisepreises. Es läuft dem Zweck einer Sprachreise zuwider, wenn die Unterbringung getrennt erfolgt. Eine Mängelanzeige
und somit eine Beanstandung der Unterbringung ist entbehrlich, da eine Abhilfe nutzlos wäre, da entweder keine Abhilfe möglich
ist oder aber der Mangel dem Reiseveranstalter von Anfang an bekannt und vor
Ort auch für den Reiseleiter offensichtlich ist.
LG Berlin, 30.11.2007 - Az: 53 S 66/07
>> Baulärm im unfertigen Hotel
Ein Reisender kann den Reisepreis um 50% mindern, wenn es zu täglichem Baulärm in einer nicht fertiggestellten Hotelanlage kommt.
Fehlen darüber hinaus unter anderem die Poolnutzung, Sonnenschirme,
Liegen und Unterhaltungsprogramm, so liegt eine erhebliche Beeinträchtigung
der Reise vor. Es besteht aus diesem Grund ein Entschädigungsanspruch
wegen vertaner Urlaubszeit von bis zu 50 EUR pro Tag.
AG Hannover, 11.10.2007 - Az: 504 C 4712/07
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Wird bei einer Busrundreise ohne zwingende
Notwendigkeit vom vorgesehenen Reiseverlauf abgewichen, macht
dies die Reise mangelhaft. Dies gilt insbesondere dann, wenn Höhepunkte
der Reise, wie z.B. bei einer Nordkapreise das Nordkap, ausgelassen
werden. Lediglich unwesentliche Änderungen der Reiseroute
muss der Reisende hinnehmen. Hat sich der Veranstalter, wie dies bei solchen
Reisen häufig der Fall ist, in seinen Reisebedingungen die Änderung
der Reiseroute vorbehalten, darf er die Route trotzdem nur ändern, wenn
die Änderung nach Vertragsschluss notwendig wird und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigt. Dies wäre dann
der Fall, wenn wesentliche Ausflugsziele überhaupt nicht berührt worden
sind. Der Minderungssatz hängt davon ab, wie stark der tatsächliche Reiseverlauf
den Zweck der Reise beeinträchtigt.
>> Mietwagen
Auch im Urlaub will man häufig mobil
sein. Da kommt ein Leihwagen oftmals gerade recht. Doch wer während
des Urlaubs einen Leihwagen nutzen will, sollte keinesfalls seine Kreditkarte
zu Hause lassen. Auch gilt es, den Vertrag genau zu lesen,
damit später keine böse Überraschung auf Sie wartet.
Vor allem für den Fall selbstverschuldete
Unfälle bzw. Zusammenstöße ist eine Zusatzversicherung wie zum Beispiel
die sogenannte "Mallorca-Police" ratsam.
Sie sollten nachfolgende Punkte immer vor
Abschluß prüfen und notfalls gesondert schriftlich festhalten: - Prüfen Sie bei Abschluß des
Mietvertrages den Selbstbehalt in der Vollkasko oder Haftpflichtversicherung. - Achten Sie auf die Mindestdeckungssumme,
bevor Sie einen Vertrag mit mangelnder Deckung abschließen, nur
um einige Mark zu sparen. - Besonders außerhalb der EU besteht
oftmals mangelnde Deckung. In solch einem Fall sollten Sie eine Anhebung verlangen
- und notfalls ein wenig mehr bezahlen. - Ein weiterer Stolperstein sind Haftungsausschlüsse
- achten Sie darauf! - Eine Vollkasko übernimmt oftmals keine
Schäden, die durch Fahrten auf unbefestigten Straßen verursacht worden. - Erfragen Sie die Kosten für das Nachtanken
bei Wagenrückgabe - Prüfen Sie Ihr Fahrzeug bei Übernahme
auf Vorschäden und lassen Sie alle Mängel gesondert vom Vermieter
gegenzeichnen.
So geschützt und abgesichert, steht der
Entdeckungsfahrt nichts mehr im Wege.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die folgenden Länder:
Somalia: Reisewarnung 23.09.2008
Georgien: Reise- und Sicherheitshinweise/
Teilreisewarnung 18.09.2008
Haiti: Reisewarnung 09.09.2008
Mali: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
05.09.2008
Afghanistan: Reisewarnung 03.09.2008
Palästinensische Gebiete: Reise- und
Sicherheitshinweise, Reisewarnung für den Gaza-Streifen 18.08.2008
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
15.08.2008
Irak: Reisewarnung 18.03.2008
Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung
03.03.2008
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>> Immer wieder - Waldbrände im
Urlaubsgebiet
Bei den im Süden nahezu alljählich
vorkommenden flächenhaften Bränden handelt es sich um höhere Gewalt in
Form von unvorhersehbare Naturkatastrophen, die weder vom Reiseveranstalter
noch vom Reisenden zu vertreten sind. Wird aus diesem Grunde die
Durchführung der Reise erheblich erschwert, beeinträchtigt
oder gefährdet, so können beide Parteien den Reisevertrag kündigen (§
651j BGB). [...
weiterlesen
...]
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