AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

[AnwaltOnline - Reiserecht August 2008]

************************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht                                August 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.org/                                     *
* ISSN: 1511-8975                                                      *
************************************************************************

Dieses Abonnement ist für Sie völlig  k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht am Ende dieser email.

************************************************************************

In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

************************************************************************

************************************************************************

*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Hoffnung auf rechtzeitige Genesung ist nicht mitversichert

Über eine Reiserücktrittskostenversicherung ist die Hoffnung auf eine
rechtzeitige Wiedergenesung nicht mitversichert. Nur für den Fall, dass
von ärztlicher Seite versichert wird, dass mit einer ordnungsgemäßen
medikamentösen Einstellung bis zum Reiseantritt mit einer Genesung
sicher gerechnet werden kann, liegt keine grob fahrlässige
Obliegenheitsverletzung vor, wenn mit der Stornierung abgewartet wird.

AG München, 20.9.2007 - Az: 281 C 8045/07

 >> Sensordefekt und Flugannullierung

Muss ein Flug wegen eines defekten Sensors, der zu einem nicht richtig
funktionierendem Bugrad geführt hat, annulliert werden, so ist dies kein
außergewöhnlicher Umstand. Daher entfällt die Ausgleichszahlung auch
nicht. Sensorik bzw. Fahrwerk fallen in den Kernbereich des durch den
Betreiber zu gewährleistenden Betriebszustandes. Der  Betreiber hat
technische Fehlfunktionen durch entsprechende Wartung zu vermeiden.

AG Berlin-Wedding, 29.3.2007 - Az: 2 C 222/06

 >> Auslandskrankenversicherung und versicherter Zeitraum

Wird ein Reisender während des über eine Auslandskrankenversicherung
versicherten Zeitraums krank und ist dann länger transportunfähig, so
besteht auch für die Behandlungskosten Deckung, die den versicherten
Zeitraum (i.d.R. sechs Wochen) überschreiten. Unerheblich ist hierbei,
für welchen Zeitpunkt der Versicherte die Rückreise ursprünglich geplant
hatte. Es kommt alleine darauf an, ob die Erkrankung, die zur
Transportunfähigkeit über den versicherten Zeitraum hinaus führt,
während des versicherten Zeitraums aufgetreten ist. Nur diese Auslegung
wird dem Vertragszweck einer Auslandskrankenversicherung gerecht.

LG Coburg, 8.5.2008 - Az: 32 S 11/08

 >> Montrealer Übereinkommen gilt nicht für Gruppenbeförderung

Im Montrealer Übereinkommen werden nur die Ansprüche der zu befördernden
Personen (Reisenden) gegenüber einem Luftfrachtführer geregelt. Das
Übereinkommen kommt nicht bei Gruppenbeförderungsverträgen zwischen
Reiseveranstalter und dem ausführenden Luftfrachtführer zur Anwendung.
Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Flugzeiten sind in diesem Fall
daher ausschließlich über das allgemeine Vertragrecht geltend zu machen.

OLG Frankfurt/Main, 23.8.2007 - Az: 3 U 207/06

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Alkoholfahne und Streit zwischen Fluggästen

 >> Etwaiger Flughafenzu- bzw. -abschlag muss nicht im Katalog stehen

 >> Geänderte Abflugzeit darf nicht zu kurzfristig mitgeteilt werden!

 >> Ersatzhotel ohne all-inclusive-Leistungen

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit mehr als 750 Urteile.

Weitere Urteile

************************************************************************

************************************************************************

*2* Das Thema des Monats

 >> Beratung vom Reisebüro

Eine unvollständige oder gar falsche Beratung vom Reisebüro muss der
Reisende beweisen. Daher ist es ratsam, sich wichtige Punkte schriftlich
zusichern zu lassen. Der Reisende sollte Wünsche klar darstellen, damit
diese auch berücksichtigt werden können, lediglich mündlich Reisewünsche
anzugeben ("Ein Doppelbett wäre nett") reichen wegen der damit
verbundenen Beweisschwierigkeiten normalerweise nicht aus, um hieraus
einen Anspruch abzuleiten.

Soll eine Reise nur dann gebucht werden, wenn bestimmte Bedingungen
erfüllt werden, so muss dies zwischen dem Reisenden und dem Reisebüro
ausdrücklich und nachweisbar vereinbart werden. Zur erleichterten
Beweisbarkeit sollte daher auch insoweit eine schriftliche Vereinbarung
aufgesetzt werden. Können später nur einige oder gar keine der
Bedingungen erfüllt werden, so kann der Reisende vom Reisevertrag
zurücktreten und u.U. zusätzlich Schadenersatz verlangen.

Das Reisebüro muss dem Reisenden nicht das preiswerteste Angebot
vermitteln - keine Haftung besteht also, wenn der Reisende später ein
günstigeres Angebot findet. Ein anderes gilt nur dann, wenn ausdrücklich
und vor allem nachweisbar - am besten schriftlich - zugesichert wurde,
es handele sich um das günstigste Angebot.

Nachdem das Reisebüro die Reiseanmeldung vorgenommen hat, sollte geprüft
werden, ob bei Anmeldung und vor allem bei der Reisebestätigung alle
Angaben korrekt sind und die gemachten Anforderungen erfüllt werden.
Hierzu kann eine Kopie der Buchungsbestätigung verlangt werden. Bei
etwaigen Abweichungen sollten diese umgehend beanstandet werden, damit
eine Korrektur noch vor Reisebeginn erfolgen kann. Wenn die
Reiseunterlagen ausgehändigt werden, sollte nochmals geprüft werden, ob
die Reise auch tatsächlich mit der gebuchten und besprochenen Reise
übereinstimmt und ob alle Leistungen enthalten sind. Bei etwaigen
Abweichungen sollten diese umgehend reklamiert werden. Die Reklamation
sollte schriftlich bestätigt werden.

Eine Besonderheit ergibt sich bei Reisen in muslimische Länder während
der Fastenzeit. Ist es auch Nichtmuslimen untersagt, im Ramadan zwischen
Sonnenauf- und -Untergang in der Öffentlichkeit zu essen, zu trinken und
zu rauchen, so muss das Reisebüro den Reisenden bei der Buchung hierüber
informieren, da ein durchschnittlicher Mitteleuropäer nicht weiß, dass
die Fastenvorschriften auch für Nichtmuslime gelten (LG Dortmund,
24.8.2007 - Az: 17 S 45/07).

 >> Die Auslandskrankenversicherung

Während die gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen bei Reisen
im Inland ausreichenden Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfällen
gewähren, ist dies bei Reisen ins Ausland nicht immer der Fall.
Rechnungen ausländischer Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken werden zum
Teil nicht anerkannt. Welche Deckungslücken bestehen, lässt sich durch
eine Anfrage bei der jeweiligen Krankenversicherung klären. Evtl. werden
zusätzliche Leistungspakete für Auslandaufenthalte angeboten.
Daneben können i.a. recht preisgünstige Versicherungsverträge für
Auslandsreisen abgeschlossen werden. Zu beachten ist dabei, dass diese
Verträge oft nur kürzere Auslandsaufenthalte versichern.
Wichtig ist, dass die im Ausland erhaltenen Rechnungen über ärztliche
Behandlungen, Arzneimittel usw. sorgfältig aufbewahrt werden.
Versicherungsähnliche Funktion hat die Mitgliedschaft in Organisationen,
die für den Fall eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung
kostenlosen Rückflug in die Heimat zusagen. Diese Angebote sind nicht
immer seriös und sollten genauestens überprüft werden.

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Afghanistan: Reisewarnung 10.06.2008

Haiti: Reisewarnung und Hinweise 26.05.2008

Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung
für den Gaza-Streifen 06.05.2008

Somalia: Reisewarnung 02.05.2008

Irak: Reisewarnung und Hinweise 18.03.2008

Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung und Hinweise
03.03.2008

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Check-in-Schalter - wer zu spät kommt ...

Kommt ein Reisender zu spät am Check-in-Schalter an, so ist damit zu
rechnen, daß die Airline den Reisenden von der Beförderung ausschließt.
Pünktliches Ankommen ist Pflicht - dies bedeutet i.a. spätestens 45
Minuten vor Abflugzeit, sofern die Fluggesellschaft keine andere Zeit
vorgegeben hat. Zur Mitteilung der genauen Meldeschlusszeit
[... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline Direkt

************************************************************************

************************************************************************

*3* Mehr von AnwaltOnline

Rechtsberatung

 Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren Autoren (zugel.
 Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
 Beratung

Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline

 Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen Newsletter
 zum Thema Ihres Interesses:
 Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen

 Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht -  Reiserecht
 Betreuungsrecht - Verkehrsrecht

 http://www.anwon.net/newsletter.asp

 Abonnieren Sie die Bereiche, die für Sie von Interesse  sind - der
 Bezug ist selbstverständlich kostenfrei.

************************************************************************

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

Kontakt

 mailto:kontakt@anwaltonline.com

Kündigen / Abonnieren / Emailänderung

 Um das Abonnement zu kündigen, zu abonnieren oder Ihre Email-Adresse zu
 ändern, besuchen Sie http://www.anwon.net/newsletter.asp

Werbung auf AnwaltOnline

 Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten bzw. 200.000 Besucher im Monat!
 mailto:sales@anwaltonline.com

Urteilsübersicht zum selberkonfigurieren - kostenlos!

 http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate

Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:

 http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml

************************************************************************

*5* (P) (C) 2008 AnwaltOnline GbR
                 Inh. A. Theurer & M. Winter
                 Immanuelkirchstraße 5
                 10405 Berlin
                 Fax: 01805 7794 94906
                 0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz;
                 ggf. abweichender Mobilfunktarif

Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger Genehmigung
von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die private, nicht-kommerzielle
Weiterleitung ist ausdrücklich gestattet. Verwendete Markennamen sind
Eigentum des jeweiligen Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.

************************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von der Computerwoche und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben