[AnwaltOnline - Reiserecht März 2008]************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht März 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.org *
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante Urteile & Neues
*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum und Haftungsausschluss
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*************************************************************1* Interessante Urteile & Neues
>> Einzelne Kakerlaken - Reisemangel oder nicht?
In einem Urlaubsland wie Kuba sind drei Kakerlaken im Hotel-
zimmer noch kein Reisemangel. Eine Minderung von 15% des
Reisepreises ist jedoch möglich, wenn der Fitneßraum, die
Umkleidekabine und die Dusche in einem unter keinen Umständen
akzeptablen Zustand sind. Die Reisenden konnten den Zustand
mit Fotos belegen.
Darüber hinaus bestätigte das Gericht weitere Mängel, die
bereits in der Vorinstanz anerkannt worden. In der Gesamtheit
ergab sich aufgrund der hohen Minderungsquote dann noch eine
Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.LG Frankfurt - Az: 2-24 S 281/05
>> Reiserücktritt bei Gastroenteritis?
Eine unerwartet schwere Erkrankung, die der Eintritt der
Reiserücktrittskostenversicherung i.d.R. erfordert, liegt
nicht vor, wenn dem Reisenden eine Gastroenteritis attestiert
wird, bei der Diagnose aber lediglich ein Behandlungstermin
stattfand und das Attest keinen Hinweis auf einen fest-
gestellten schweren Krankheitszustand enthält.AG Bottrop - Az: 10 C 202/02
>> Auf den Eindruck kommt es an ...
Derjenige, der den Eindruck erweckt, die Gesamtheit der
Vertragsleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen,
ist Reiseveranstalter. Sofern die Leistungen von mehreren
erbracht werden, so ist der derjenige Reiseveranstalter, bei
dem gebucht wird, der die Reisebestätigung erteilt, das
Reiseangebot abgegeben und die Zahlung entgegen genommen
hat.OLG Frankfurt – Az: 16 U 112/98
>> Flugzeiten rückbestätigen?
Hat ein Reiseveranstalter in dem Reisebestätigungsschreiben
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Flugzeiten sich ändern
können und der Reisende diese daher bestätigen lassen muss,
kann dieser keine Forderungen stellen, wenn er den – um 4
Stunden vorverlegten – Rückflug verpasst, weil er sich die
Flugzeiten nicht bestätigen ließ.AG Duisburg – Az: 45 C 1310/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> 2 Einzel- statt gebuchter 2 Doppelzimmer
>> Beschimpfungen eines Reisenden durch Hotelangestellten
>> Durchfall und Erbrechen als Mangel?
>> Verletzung am Mobiliar - Flughafen haftet nicht!
Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RNIm Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit über 700 Urteile.Weitere Urteile
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************************************************************>> Was muss ich bei der Zahlung des Reisepreises beachten?
Der Reisepreis muss im Reisevertrag, im Prospekt und in der
Reisebestätigung grundsätzlich als Endpreis, also ein-
schließlich obligatorischer Nebenkosten und der Mehrwert-
steuer in EURO angegeben werden. Die Angabe von bloßen
Circa - Preisen ist nicht erlaubt. Gesonderte Vermittlungs-
gebühren dürfen nur verlangt werden, wenn die Buchung über
ein vom Veranstalter unabhängiges Reisebüro vorgenommen
wird.
Häufig werden Flughafengebühren gesondert verlangt; dies
wird auch teilweise für unzulässig gehalten.
Genau bestimmt sein müssen ferner die Höhe einer etwaigen
Anzahlung und Höhe sowie Fälligkeit der Restzahlung.>> Anzahlung auf den Reisepreis
Nach den Bestimmungen des BGB wird der Reisepreis eigentlich
erst am Ende der Reise fällig. Eine Anzahlung auf den
Reisepreis kann also vom Reisenden nur dann verlangt
werden, wenn dies gesondert vereinbart ist, was üblicher-
weise in den AGB geschieht.
Bei Pauschalreisen kann eine vereinbarte Anzahlung zudem
erst nach vorheriger Übergabe eines Sicherungsscheines
gefordert werden - wird kein Sicherungsschein ausgehändigt,
muß der gesamte Reisepreis erst nach Ende der Reise
entrichtet werden.Nach der Rechtsprechung sind Vereinbarungen über Anzahlungen
enge Schranken gesetzt. Mit der Aushändigung des Sicherungs-
scheins und der Reisebestätigung als Beleg für den Vertrags-
schluss ist eine Anzahlung bis zu 20% des Reisepreises
zulässig, wenn dies durch die Vorleistungen des Reise-
veranstalters gerechtfertigt ist. Die entsprechende Ent-
scheidung des OLG Köln wurde vom BGH (Az: X ZR 59/05)
bestätigt. Der Sicherungsschein schützt den Reisenden für
den Fall, dass der Veranstalter zahlungsunfähig wird oder
Insolvenz anmeldet. Der Restbetrag des Reisepreises kann bei
entsprechender Vereinbarung zwei bis vier Wochen vor
Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung sämtlicher
Reiseunterlagen beansprucht werden.>> Welche Funktion hat die Reisebestätigung für den Reise-
vertrag?Die Aushändigung der Reisebestätigung mit einem bestimmten
Mindestinhalt an den Reisenden ist in § 6 BGB-InfoV vor-
geschrieben. Dieser Vorgang ist nicht etwa gleichbedeutend
mit dem Abschluss des Reisevertrags. Dieser kommt im
allgemeinen dadurch zustande, dass der Reisende ein Angebot
zur Buchung einer bestimmten Reise abgibt und der Reise-
veranstalter dieses Angebot annimmt. Angebot und Annahme
müssen nicht schriftlich erklärt werden, es genügt ein
mündlicher oder telefonischer Abschluss. Die Erklärungen
können natürlich auch per Fax oder E-mail abgegeben werden.
Der Reiseprospekt stellt noch kein Angebot des Reisever-
anstalters dar, sondern nur eine Aufforderung an den Kunden,
seinerseits ein Angebot - häufig als Reiseanmeldung
bezeichnet - abzugeben. Deshalb steht es dem Veranstalter
jederzeit frei, ein Angebot des Kunden, eine bestimmte, im
Prospekt beschriebene Reise zu buchen, nicht anzunehmen,
etwa, weil das gewünschte Hotel ausgebucht ist.
Die Reisebestätigung ist ein Dokument, das den vereinbarten
Vertragsinhalt feststellt. Sie kann auf die Angaben im
Reiseprospekt Bezug nehmen.
Eine Reisebestätigung muss nicht ausgestellt werden, wenn
die Buchungserklärung des Reisenden weniger als 7 Werktage
(Wichtig: auch der Samstag ist ein Werktag!) vor Reisebeginn
abgegeben wird. In diesem Fall muss der Veranstalter den
Reisenden noch vor Reisebeginn zumindest darüber
informieren, wie er sich zu verhalten hat, wenn während
der Reise Mängel auftreten und welche Fristen bei etwaigen
Ansprüchen gegen den Veranstalter einzuhalten sind.>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 29.02.2008Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung und
Hinweise 28.02.2008Irak: Reisewarnung und Hinweise 26.02.2008
Afghanistan: Reisewarnung 19.02.2008
Somalia: Reisewarnung 12.02.2008
Tschad: Reisewarnung und Ausreiseaufforderung 04.02.2008
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für
Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des Libanon
25.01.2008Haiti: Reisewarnung und Hinweise 23.10.2007
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:>> Falscher Reisepreis
Der Reisepreis kann nicht ohne weiteres erhöht werden - dies
ist nur unter engen Voraussetzungen im Falle von Kosten-
steigerungen möglich.
Es kann jedoch auch vorkommen, daß dem Urlauber irrtümlich
ein falscher [... weiterlesen ...]>> Ersatzreisender
Die Stellung eines Ersatzreisenden für den Fall, daß der
Reisende verhindert ist, stellt rechtlich einen Vertrags-
übergang dar, den § 651 b BGB regelt. Demnach hat der
Reisende [... weiterlesen ...]Online finden Sie viele weitere Beiträge.
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