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* AnwaltOnline - Reiserecht
März 2008 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
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* ISSN: 1511-8975
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In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
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*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Einzelne Kakerlaken - Reisemangel
oder nicht?
In einem Urlaubsland wie Kuba sind drei Kakerlaken
im Hotel-
zimmer noch kein Reisemangel. Eine Minderung
von 15% des
Reisepreises ist jedoch möglich, wenn
der Fitneßraum, die
Umkleidekabine und die Dusche in einem unter
keinen Umständen
akzeptablen Zustand sind. Die Reisenden konnten
den Zustand
mit Fotos belegen.
Darüber hinaus bestätigte das Gericht
weitere Mängel, die
bereits in der Vorinstanz anerkannt worden.
In der Gesamtheit
ergab sich aufgrund der hohen Minderungsquote
dann noch eine
Entschädigung für nutzlos aufgewendete
Urlaubszeit.
LG Frankfurt - Az: 2-24 S 281/05
>> Reiserücktritt bei Gastroenteritis?
Eine unerwartet schwere Erkrankung, die der
Eintritt der
Reiserücktrittskostenversicherung i.d.R.
erfordert, liegt
nicht vor, wenn dem Reisenden eine Gastroenteritis
attestiert
wird, bei der Diagnose aber lediglich ein
Behandlungstermin
stattfand und das Attest keinen Hinweis auf
einen fest-
gestellten schweren Krankheitszustand enthält.
AG Bottrop - Az: 10 C 202/02
>> Auf den Eindruck kommt es an ...
Derjenige, der den Eindruck erweckt, die Gesamtheit
der
Vertragsleistungen in eigener Verantwortung
zu erbringen,
ist Reiseveranstalter. Sofern die Leistungen
von mehreren
erbracht werden, so ist der derjenige Reiseveranstalter,
bei
dem gebucht wird, der die Reisebestätigung
erteilt, das
Reiseangebot abgegeben und die Zahlung entgegen
genommen
hat.
OLG Frankfurt – Az: 16 U 112/98
>> Flugzeiten rückbestätigen?
Hat ein Reiseveranstalter in dem Reisebestätigungsschreiben
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
Flugzeiten sich ändern
können und der Reisende diese daher
bestätigen lassen muss,
kann dieser keine Forderungen stellen, wenn
er den – um 4
Stunden vorverlegten – Rückflug verpasst,
weil er sich die
Flugzeiten nicht bestätigen ließ.
AG Duisburg – Az: 45 C 1310/03
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> 2 Einzel- statt
gebuchter 2 Doppelzimmer
>> Beschimpfungen
eines Reisenden durch Hotelangestellten
>> Durchfall
und Erbrechen als Mangel?
>> Verletzung
am Mobiliar - Flughafen haftet nicht!
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Weitere Urteile
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*2* Das Thema des Monats
>> Was muss ich bei der Zahlung des
Reisepreises beachten?
Der Reisepreis muss im Reisevertrag, im Prospekt
und in der
Reisebestätigung grundsätzlich
als Endpreis, also ein-
schließlich obligatorischer Nebenkosten
und der Mehrwert-
steuer in EURO angegeben werden. Die Angabe
von bloßen
Circa - Preisen ist nicht erlaubt. Gesonderte
Vermittlungs-
gebühren dürfen nur verlangt werden,
wenn die Buchung über
ein vom Veranstalter unabhängiges Reisebüro
vorgenommen
wird.
Häufig werden Flughafengebühren
gesondert verlangt; dies
wird auch teilweise für unzulässig
gehalten.
Genau bestimmt sein müssen ferner die
Höhe einer etwaigen
Anzahlung und Höhe sowie Fälligkeit
der Restzahlung.
>> Anzahlung auf den Reisepreis
Nach den Bestimmungen des BGB wird der Reisepreis
eigentlich
erst am Ende der Reise fällig. Eine
Anzahlung auf den
Reisepreis kann also vom Reisenden nur dann
verlangt
werden, wenn dies gesondert vereinbart ist,
was üblicher-
weise in den AGB geschieht.
Bei Pauschalreisen kann eine vereinbarte
Anzahlung zudem
erst nach vorheriger Übergabe eines
Sicherungsscheines
gefordert werden - wird kein Sicherungsschein
ausgehändigt,
muß der gesamte Reisepreis erst nach
Ende der Reise
entrichtet werden.
Nach der Rechtsprechung sind Vereinbarungen
über Anzahlungen
enge Schranken gesetzt. Mit der Aushändigung
des Sicherungs-
scheins und der Reisebestätigung als
Beleg für den Vertrags-
schluss ist eine Anzahlung bis zu 20% des
Reisepreises
zulässig, wenn dies durch die Vorleistungen
des Reise-
veranstalters gerechtfertigt ist. Die entsprechende
Ent-
scheidung des OLG Köln wurde vom BGH
(Az: X ZR 59/05)
bestätigt. Der Sicherungsschein schützt
den Reisenden für
den Fall, dass der Veranstalter zahlungsunfähig
wird oder
Insolvenz anmeldet. Der Restbetrag des Reisepreises
kann bei
entsprechender Vereinbarung zwei bis vier
Wochen vor
Reisebeginn Zug um Zug gegen Aushändigung
sämtlicher
Reiseunterlagen beansprucht werden.
>> Welche Funktion hat die Reisebestätigung
für den Reise-
vertrag?
Die Aushändigung der Reisebestätigung
mit einem bestimmten
Mindestinhalt an den Reisenden ist in §
6 BGB-InfoV vor-
geschrieben. Dieser Vorgang ist nicht etwa
gleichbedeutend
mit dem Abschluss des Reisevertrags. Dieser
kommt im
allgemeinen dadurch zustande, dass der Reisende
ein Angebot
zur Buchung einer bestimmten Reise abgibt
und der Reise-
veranstalter dieses Angebot annimmt. Angebot
und Annahme
müssen nicht schriftlich erklärt
werden, es genügt ein
mündlicher oder telefonischer Abschluss.
Die Erklärungen
können natürlich auch per Fax oder
E-mail abgegeben werden.
Der Reiseprospekt stellt noch kein Angebot
des Reisever-
anstalters dar, sondern nur eine Aufforderung
an den Kunden,
seinerseits ein Angebot - häufig als
Reiseanmeldung
bezeichnet - abzugeben. Deshalb steht es
dem Veranstalter
jederzeit frei, ein Angebot des Kunden, eine
bestimmte, im
Prospekt beschriebene Reise zu buchen, nicht
anzunehmen,
etwa, weil das gewünschte Hotel ausgebucht
ist.
Die Reisebestätigung ist ein Dokument,
das den vereinbarten
Vertragsinhalt feststellt. Sie kann auf die
Angaben im
Reiseprospekt Bezug nehmen.
Eine Reisebestätigung muss nicht ausgestellt
werden, wenn
die Buchungserklärung des Reisenden
weniger als 7 Werktage
(Wichtig: auch der Samstag ist ein Werktag!)
vor Reisebeginn
abgegeben wird. In diesem Fall muss der Veranstalter
den
Reisenden noch vor Reisebeginn zumindest
darüber
informieren, wie er sich zu verhalten hat,
wenn während
der Reise Mängel auftreten und welche
Fristen bei etwaigen
Ansprüchen gegen den Veranstalter einzuhalten
sind.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Palästinensische Gebiete: Reise- und
Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 29.02.2008
Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung
und
Hinweise 28.02.2008
Irak: Reisewarnung und Hinweise 26.02.2008
Afghanistan: Reisewarnung 19.02.2008
Somalia: Reisewarnung 12.02.2008
Tschad: Reisewarnung und Ausreiseaufforderung
04.02.2008
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung
für
Gebiete und Flüchtlingslager im Norden
und Süden des Libanon
25.01.2008
Haiti: Reisewarnung und Hinweise 23.10.2007
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Falscher Reisepreis
Der Reisepreis kann nicht ohne weiteres erhöht
werden - dies
ist nur unter engen Voraussetzungen im Falle
von Kosten-
steigerungen möglich.
Es kann jedoch auch vorkommen, daß
dem Urlauber irrtümlich
ein falscher [...
weiterlesen
...]
>> Ersatzreisender
Die Stellung eines Ersatzreisenden für
den Fall, daß der
Reisende verhindert ist, stellt rechtlich
einen Vertrags-
übergang dar, den § 651 b BGB regelt.
Demnach hat der
Reisende [...
weiterlesen
...]
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