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[AnwaltOnline - Reiserecht Dezember 2007]

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* AnwaltOnline - Reiserecht                  Dezember 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org                          *
* ISSN: 1511-8975                                          *
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In dieser Ausgabe:

*1* Interessante Urteile & Neues

*2* Das Thema des Monats

*3* Mehr von AnwaltOnline

*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

*5* Impressum und Haftungsausschluss

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*1* Interessante Urteile & Neues

 >> Schwangerschaft - Reiserücktrittskostenversicherung muß
    Bedenkzeit gewähren!

Eine Versicherungsnehmerin ist nicht verpflichtet, eine
gebuchte Fernreise am nächsten Werktag nach der Feststellung
einer Schwangerschaft zu stornieren, um die volle Leistung
der Versicherung sicherzustellen. Der Versicherungsnehmerin
stehen einige Tage Bedenkzeit zu, um "das Für und Wider
eines nicht alltäglichen Urlaubs vor dem Hintergrund der
[...] Schwangerschaft in Ruhe" zu bedenken.
Vorliegend hatte die Frau einen Urlaub auf die Seychellen
gebucht und diese erst vier Tage vor Abreise storniert. Bei
der Betroffenen war zwölf Tage vor Atteststellung und
Reiseabsage eine Zwillingsschwangerschaft festgestellt
worden. Die Versicherung wollte daher nur den sich
ergebenden Stornobetrag erstatten, der sich bei umgehender
Stornierung nach Schwangerschaftfestellung ergeben hätte.
Dem folgte das Gericht nicht. Auch wenn die Absage 4 Tage
vor Reisebeginn zu knapp war, so kann keine Stornierung
umgehend nach Feststellung der Schwangerschaft erwartet
werden. Vielmehr steht den Eltern eine "gewisse Bedenkzeit"
zu - wobei sich vorliegend hätte "aufdrängen müssen, dass
das Risiko einer langen Flugreise angesichts der Schwanger-
schaft nicht eingegangen werden kann."

LG Köln - Az: 24 S 40/06

 >> Komfortklasse muß eingehalten werden!

Wurde ein Pauschalreiseflug mit Beförderin in der Komfort-
klasse bestätigt, so liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor.
Wird diese nicht eingehalten, so liegt ein Reisemangel vor,
der zudem eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Daher
berechtigt die Nichteinhaltung die Kündigung des Reise-
vertrages.

LG Duisburg, 19.1.2007 - Az: I O 229/06

 >> Vierstündige Verspätung ist bei Pauschalreisen hin-
    zunehmen!

Ein Reisender muß im Rahmen einer Flugpauschalreise eine
Verspätung des Fluges von vier Stunden entschädigungslos als
Unannehmlichkeit hinnehmen. Erst ab Verspätungen von über 4
Stunden bei der Anreise ist ein Reisemangel zu bejahen, da
der erste und letzte Tag einer Reise insbesondere für die
Beförderung gedacht sind.

LG Frankfurt/Main, 26.7.2007 - Az: 2 - 24 S 223/06

 >> Zwölfstündige Verzögerung des Abflugs - Kündigung der
    Reise?

Hat ein Reisender eine siebentägige Kurzreise gebucht, so
ist er zur Kündigung berechtigt, wenn sich die Abflugzeit um
mehr als 12 Stunden verschiebt (§ 651e I 1 BGB). Hier liegt
ein Reisemangel vor, der die Reise aufgrund ihres Zuschnitts
erheblich beeinträchtigt.

LG Frankfurt/Main, 26.7.2007 - Az: 2 - 24 S 289/06

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Kein Safe - Reisemangel?

 >> Behindertengerechte Unterkunft muß bei erkennbarer
    schwerer Behinderung besorgt werden!

 >> Etagenbetten müssen nicht komplett gesichert sein!

 >> Verbindung zwischen zwei Räumen nicht beleuchtbar -
    Reisemangel

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN

Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 700 Urteile.

Weitere Urteile

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*2* Das Thema des Monats

 >> Beratung vom Reisebüro

Eine unvollständige oder gar falsche Beratung vom Reisebüro
muß der Reisende beweisen. Daher ist es ratsam, sich
wichtige Punkte schriftlich zusichern zu lassen. Der
Reisende sollte Wünsche klar darstellen, damit diese auch
berücksichtigt werden können, lediglich mündlich Reise-
wünsche anzugeben ("Ein Doppelbett wäre nett") reichen
wegen der damit verbundenen Beweisschwierigkeiten normaler-
weise nicht aus, um hieraus einen Anspruch abzuleiten.

Soll eine Reise nur dann gebucht werden, wenn bestimmte
Bedingungen erfüllt werden, so muß dies zwischen dem
Reisenden und dem Reisebüro ausdrücklich und nachweisbar
vereinbart werden. Zur erleichterten Beweisbarkeit sollte
daher auch insoweit eine schriftliche Vereinbarung auf-
gesetzt werden. Können später nur einige oder gar keine der
Bedingungen erfüllt werden, so kann der Reisende vom Reise-
vertrag zurücktreten und u.U. zusätzlich Schadenersatz
verlangen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass
das Reisebüro dann, wenn der Reisende erkennbar behindert
ist, dies bei der Beratung berücksichtigen muss.

Das Reisebüro muß dem Reisenden nicht das preiswerteste
Angebot vermitteln - keine Haftung besteht also, wenn der
Reisende später ein günstigeres Angebot findet. Ein anderes
gilt nur dann, wenn ausdrücklich und vor allem nachweisbar -
am besten schriftlich - zugesichert wurde, es handele sich
um das günstigste Angebot.

Nachdem das Reisebüro die Reiseanmeldung vorgenommen hat,
sollte geprüft werden, ob bei Anmeldung und vor allem bei der
Reisebestätigung alle Angaben korrekt sind und die gemachten
Anforderungen erfüllt werden. Hierzu kann eine Kopie der
Buchungsbestätigung verlangt werden. Bei etwaigen
Abweichungen sollten diese umgehend beanstandet werden,
damit eine Korrektur noch vor Reisebeginn erfolgen kann.
Wenn die Reiseunterlagen ausgehändigt werden, sollte
nochmals geprüft werden, ob die Reise auch tatsächlich mit
der gebuchten und besprochenen übereinstimmt und ob alle
Leistungen enthalten sind. Bei etwaigen Abweichungen
sollten diese umgehend reklamiert werden. Die Reklamation
sollte schriftlich bestätigt werden.

 >> Aktuelle Reisewarnungen

Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor Reisen in die
folgenden Länder:

Afghanistan: Reisewarnung 21.11.2007

Haiti: Reisewarnung und Hinweise 23.10.2007

Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung und
Hinweise 11.10.2007

Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung für
Gebiete und Flüchtlingslager im Norden und Süden des
Libanon 28.09.2007

Palästinensische Gebiete: Reise- und Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 25.09.2007

Irak: Reisewarnung und Hinweise 21.09.2007

Somalia: Reisewarnung und Hinweise 07.08.2007

In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:

 >> Gepäckverlust oder -beschädigung im Hotel

Wird das Gepäck von Reisenden im Hotel aufgrund höherer
Gewalt zerstört oder beschädigt (z.B. Brand), so ist der
Veranstalter einer Pauschalreise nicht verpflichtet,
Schadensersatz zu leisten. Ansprechpartner ist
[... weiterlesen ...]

 >> Falscher Reisepreis

Der Reisepreis kann nicht ohne weiteres erhöht werden - dies
ist nur unter engen Voraussetzungen im Falle von Kosten-
steigerungen möglich.
Es kann jedoch auch vorkommen, daß dem Urlauber irrtümlich
ein falscher nämlich zu niedriger Reisepreis berechnet wurde.
In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob
[... weiterlesen ...]

 Online finden Sie viele weitere Beiträge.

Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
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*3* Mehr von AnwaltOnline

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*4* Kontakt / Abonnieren / Kündigen / Adressänderung

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