************************************************************
* AnwaltOnline - Reiserecht
Dezember 2007 *
* von http://www.AnwaltOnline.org
*
* ISSN: 1511-8975
*
************************************************************
Dieses Abonnement ist für Sie völlig
k o s t e n f r e i.
Wie Sie kündigen können, steht
am Ende dieser email.
************************************************************
In dieser Ausgabe:
*1* Interessante
Urteile & Neues
*2* Das
Thema des Monats
*3* Mehr
von AnwaltOnline
*4* Kontakt
/ Abonnieren / Kündigen / Adressänderung
*5* Impressum
und Haftungsausschluss
************************************************************
*1* Interessante Urteile
& Neues
>> Schwangerschaft - Reiserücktrittskostenversicherung
muß
Bedenkzeit gewähren!
Eine Versicherungsnehmerin ist nicht verpflichtet, eine
gebuchte Fernreise am nächsten Werktag nach der Feststellung
einer Schwangerschaft zu stornieren, um die volle Leistung
der Versicherung sicherzustellen. Der Versicherungsnehmerin
stehen einige Tage Bedenkzeit zu, um "das Für und Wider
eines nicht alltäglichen Urlaubs vor dem Hintergrund der
[...] Schwangerschaft in Ruhe" zu bedenken.
Vorliegend hatte die Frau einen Urlaub auf die Seychellen
gebucht und diese erst vier Tage vor Abreise storniert. Bei
der Betroffenen war zwölf Tage vor Atteststellung und
Reiseabsage eine Zwillingsschwangerschaft festgestellt
worden. Die Versicherung wollte daher nur den sich
ergebenden Stornobetrag erstatten, der sich bei umgehender
Stornierung nach Schwangerschaftfestellung ergeben hätte.
Dem folgte das Gericht nicht. Auch wenn die Absage 4 Tage
vor Reisebeginn zu knapp war, so kann keine Stornierung
umgehend nach Feststellung der Schwangerschaft erwartet
werden. Vielmehr steht den Eltern eine "gewisse Bedenkzeit"
zu - wobei sich vorliegend hätte "aufdrängen müssen,
dass
das Risiko einer langen Flugreise angesichts der Schwanger-
schaft nicht eingegangen werden kann."
LG Köln - Az: 24 S 40/06
>> Komfortklasse muß eingehalten werden!
Wurde ein Pauschalreiseflug mit Beförderin in der Komfort-
klasse bestätigt, so liegt eine zugesicherte Eigenschaft vor.
Wird diese nicht eingehalten, so liegt ein Reisemangel vor,
der zudem eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt. Daher
berechtigt die Nichteinhaltung die Kündigung des Reise-
vertrages.
LG Duisburg, 19.1.2007 - Az: I O 229/06
>> Vierstündige Verspätung ist bei Pauschalreisen
hin-
zunehmen!
Ein Reisender muß im Rahmen einer Flugpauschalreise eine
Verspätung des Fluges von vier Stunden entschädigungslos
als
Unannehmlichkeit hinnehmen. Erst ab Verspätungen von über
4
Stunden bei der Anreise ist ein Reisemangel zu bejahen, da
der erste und letzte Tag einer Reise insbesondere für die
Beförderung gedacht sind.
LG Frankfurt/Main, 26.7.2007 - Az: 2 - 24 S 223/06
>> Zwölfstündige Verzögerung des Abflugs -
Kündigung der
Reise?
Hat ein Reisender eine siebentägige Kurzreise gebucht, so
ist er zur Kündigung berechtigt, wenn sich die Abflugzeit
um
mehr als 12 Stunden verschiebt (§ 651e I 1 BGB). Hier liegt
ein Reisemangel vor, der die Reise aufgrund ihres Zuschnitts
erheblich beeinträchtigt.
LG Frankfurt/Main, 26.7.2007 - Az: 2 - 24 S 289/06
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Kein
Safe - Reisemangel?
>> Behindertengerechte
Unterkunft muß bei erkennbarer
schwerer
Behinderung besorgt werden!
>> Etagenbetten
müssen nicht komplett gesichert sein!
>> Verbindung
zwischen zwei Räumen nicht beleuchtbar -
Reisemangel
Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
http://www.anwon.net/direkt.asp?x=RN
Im Bereich Reiserecht befinden sich für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten zur Zeit gut 700 Urteile.
Weitere Urteile
************************************************************
*2* Das Thema des Monats
>> Beratung vom Reisebüro
Eine unvollständige oder gar falsche
Beratung vom Reisebüro
muß der Reisende beweisen. Daher ist
es ratsam, sich
wichtige Punkte schriftlich zusichern zu
lassen. Der
Reisende sollte Wünsche klar darstellen,
damit diese auch
berücksichtigt werden können, lediglich
mündlich Reise-
wünsche anzugeben ("Ein Doppelbett wäre
nett") reichen
wegen der damit verbundenen Beweisschwierigkeiten
normaler-
weise nicht aus, um hieraus einen Anspruch
abzuleiten.
Soll eine Reise nur dann gebucht werden, wenn
bestimmte
Bedingungen erfüllt werden, so muß
dies zwischen dem
Reisenden und dem Reisebüro ausdrücklich
und nachweisbar
vereinbart werden. Zur erleichterten Beweisbarkeit
sollte
daher auch insoweit eine schriftliche Vereinbarung
auf-
gesetzt werden. Können später nur
einige oder gar keine der
Bedingungen erfüllt werden, so kann
der Reisende vom Reise-
vertrag zurücktreten und u.U. zusätzlich
Schadenersatz
verlangen. In diesem Zusammenhang ist auch
wichtig, dass
das Reisebüro dann, wenn der Reisende
erkennbar behindert
ist, dies bei der Beratung berücksichtigen
muss.
Das Reisebüro muß dem Reisenden
nicht das preiswerteste
Angebot vermitteln - keine Haftung besteht
also, wenn der
Reisende später ein günstigeres
Angebot findet. Ein anderes
gilt nur dann, wenn ausdrücklich und
vor allem nachweisbar -
am besten schriftlich - zugesichert wurde,
es handele sich
um das günstigste Angebot.
Nachdem das Reisebüro die Reiseanmeldung
vorgenommen hat,
sollte geprüft werden, ob bei Anmeldung
und vor allem bei der
Reisebestätigung alle Angaben korrekt
sind und die gemachten
Anforderungen erfüllt werden. Hierzu
kann eine Kopie der
Buchungsbestätigung verlangt werden.
Bei etwaigen
Abweichungen sollten diese umgehend beanstandet
werden,
damit eine Korrektur noch vor Reisebeginn
erfolgen kann.
Wenn die Reiseunterlagen ausgehändigt
werden, sollte
nochmals geprüft werden, ob die Reise
auch tatsächlich mit
der gebuchten und besprochenen übereinstimmt
und ob alle
Leistungen enthalten sind. Bei etwaigen Abweichungen
sollten diese umgehend reklamiert werden.
Die Reklamation
sollte schriftlich bestätigt werden.
>> Aktuelle Reisewarnungen
Zur Zeit warnt das Auswärtige Amt vor
Reisen in die
folgenden Länder:
Afghanistan: Reisewarnung 21.11.2007
Haiti: Reisewarnung und Hinweise 23.10.2007
Kongo (Demokratische Republik Kongo): Reisewarnung
und
Hinweise 11.10.2007
Libanon: Reise- und Sicherheitshinweise, Reisewarnung
für
Gebiete und Flüchtlingslager im Norden
und Süden des
Libanon 28.09.2007
Palästinensische Gebiete: Reise- und
Sicherheitshinweise,
Reisewarnung für den Gaza-Streifen 25.09.2007
Irak: Reisewarnung und Hinweise 21.09.2007
Somalia: Reisewarnung und Hinweise 07.08.2007
In der Ausgabe für AnwaltOnline Direkt
Abonnenten finden Sie
diesen Monat zusätzlich:
>> Gepäckverlust oder -beschädigung
im Hotel
Wird das Gepäck von Reisenden im Hotel
aufgrund höherer
Gewalt zerstört oder beschädigt
(z.B. Brand), so ist der
Veranstalter einer Pauschalreise nicht verpflichtet,
Schadensersatz zu leisten. Ansprechpartner
ist
[...
weiterlesen
...]
>> Falscher Reisepreis
Der Reisepreis kann nicht ohne weiteres erhöht
werden - dies
ist nur unter engen Voraussetzungen im Falle
von Kosten-
steigerungen möglich.
Es kann jedoch auch vorkommen, daß
dem Urlauber irrtümlich
ein falscher nämlich zu niedriger Reisepreis
berechnet wurde.
In diesen Fällen stellt sich die Frage,
ob
[...
weiterlesen
...]
Online finden Sie viele weitere Beiträge.
Den Jahreszugang Reiserecht erhalten Sie für EURO 19,99,
einen Monatszugang erhalten Sie bereits für EURO 5,00:
AnwaltOnline
Direkt
************************************************************
*3* Mehr von AnwaltOnline
Rechtsberatung
Bei AnwaltOnline können Sie sich direkt von unseren
Autoren (zugel. Rechtsanwälte) beraten zu lassen:
Beratung
Kostenlose Newsletter von AnwaltOnline
Abonnieren Sie doch einfach einen unserer kostenlosen
Newsletter zum Thema Ihres Interesses:
Wir bieten monatliche Newsletter zu den Bereichen
Arbeitsrecht - Mietrecht - Familienrecht - Reiserecht
Betreuungsrecht - Verkehrsrecht
http://www.anwon.net/newsletter.asp
************************************************************
*4* Kontakt / Abonnieren
/ Kündigen / Adressänderung
Kontakt
mailto:kontakt@anwaltonline.com
Kündigen / Abonnieren / Emailänderung
Um das Abonnement zu kündigen,
zu abonnieren oder Ihre
Email-Adresse zu ändern, besuchen
Sie
http://www.anwon.net/newsletter.asp
Werbung auf AnwaltOnline
Erreichen Sie über 22.000 Abonnenten
und über 200.000
Besucher im Monat!
mailto:sales@anwaltonline.com
Urteilsübersicht für Ihre Webseite
zum selberkonfigurieren
Natürlich kostenlos und mit einer Zeile
einzubinden:
http://www.anwaltonline.com/goto.asp?x=syndicate
Immer aktuell mit dem AnwaltOnline RSS-Feed:
http://www.anwaltonline.com/rss/rss.xml
************************************************************
*5* (P) (C) 2007 AnwaltOnline GbR
Inh. A. Theurer & M. Winter
Immanuelkirchstraße 5
10405 Berlin
Fax: 01805 402525 3382
Dieser Newsletter darf nur vollständig und mit vorheriger
Genehmigung von AnwaltOnline veröffentlicht werden. Die
private, nicht-kommerzielle Weiterleitung ist ausdrücklich
gestattet. Verwendete Markennamen sind Eigentum des jeweiligen
Markeninhabers. Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit
und
Aktualität wird nicht übernommen. Urteile gelten nur
für den
vorliegenden Einzelfall. Sie sollten nicht ohne rechtliche
Beratung auf den eigenen Fall übertragen werden.
************************************************************
Diese Publikation ist ein Service von http://www.AnwaltOnline.com